Das Gemeinschaftsunternehmen werde eine Baulogistikplattform anbieten, die den Bestell-, Liefer- und Abrechnungsprozess in der Bauwirtschaft digitalisieren und optimieren soll, hieß es in einer Mitteilung.
Die EU-Kommission kam demnach zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da das Joint-Venture keine oder nur geringfügige tatsächliche oder geplante Tätigkeiten im Europäischen Wirtschaftsraum ausübt und die Transaktion keine horizontalen oder vertikalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen mit sich bringt. Die Brüsseler Behörde genehmigte daher das Joint-Venture im vereinfachten Verfahren.