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EU-Offenlegungsverordnung zur ESG-Taxonomie tritt in Kraft

Für Projektentwickler wird es in Sachen ESG ab dem 10. März ernst: Das Gesetz soll Finanzmarktakteure dazu zwingen, offenzulegen, inwieweit ihre Produkte den ESG-Vorschriften entsprechen und Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Bewertungen einfließen lassen.
Amelie Miller

Projektentwickler sind nun mehr denn je gezwungen, ökologische, soziale und Governance-Aspekte zu fokussieren und offenzulegen. Ansonsten werden sie in Zukunft mit massiven Finanzierungsproblemen zu kämpfen haben beziehungsweise keine Abnehmer für ihre Immobilien finden, erläutert Ioannis Moraitis, Geschäftsführer der hedera bauwert GmbH.

Im März 2018 wurde unter großem öffentlichen Interesse der Aktionsplan für nachhaltiges Wirtschaften der EU vorgestellt. Mit Hilfe breitflächig angelegter Regularien sollen die Finanzströme in Richtung nachhaltige Investments gelenkt werden. Der Plan ist es, damit eine organische Neuausrichtung der Wirtschaft hin zu Nachhaltigkeit voranzutreiben. Der erste wichtige Schritt in diese Richtung wurde im Juni 2020 mit der Verabschiedung des Gesetzestextes der EU-Taxonomie getan. Diese Taxonomie umschließt zunächst nur den ESG-Teilaspekt „Environment“ und gibt seit Mitte letzten Jahres ökologische Investitionskriterien vor. Mit der am 10. März in Kraft tretenden Offenlegungsverordnung werden Fondsanbieter nun gezwungen, die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Angebote transparent zu machen. Angaben dazu müssen grundsätzlich in den Verkaufsprospekten, Jahresberichten und der Homepage des Anbieters veröffentlicht werden.

Ioannis Moraitis sagt: Die Immobilienwirtschaft ist einer der größten Umweltverschmutzer. Allein der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel des weltweiten CO2-Ausstoßes und etwa 40 Prozent des Rohstoff- und Energieverbrauchs verantwortlich. Doch mit einfacher Dekarbonisierung der Immobilien ist es längst nicht getan. Abfallproduktion, Wasserwirtschaft oder Erhaltung der Biodiversität sind nur einige der Stichworte, die in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Die kommende Offenlegungsverordnung nimmt in Sachen Nachhaltigkeit indirekt auch die Projektentwickler in die Pflicht. In Zukunft werden sie nur noch bei Einhaltung der ESG-Kriterien in Fonds aufgenommen. Bei Nicht-Einhalten droht ihnen also akute Finanzierungsnot. Wir bei der hedera Gruppe hinterfragen uns daher regelmäßig und suchen nach innovativen Lösungen, um diese Herausforderungen bewältigen zu können.

In den kommenden Jahren wird die EU-Kommission noch weitere Schritte zur Förderung von nachhaltigen Investments umsetzen. So sollen die bis dato festgelegten ökologischen Kriterien weiter verfeinert und spezialisiert werden. Des Weiteren werden Vorgaben in den Bereichen Soziales und Governance folgen. Laut Planung der EU-Kommission ist außerdem vorgesehen, dass Finanzdienstleister im Rahmen der Anlageberatung Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen. Die genauen gesetzlichen Regelungen dazu sollen Ende 2021 in Kraft treten.

Besonders hart werden die Verordnungen Bestandshalter treffen. Immobilien aus der Nachkriegszeit droht ein massiver Wertverlust. Sie werden den Markt in den nächsten Jahren überschwemmen und einen Angebotsüberhang auslösen, sagt Moraitis.

Damit sich die Branche darauf jedoch besser vorbereiten kann, wird ihren Akteuren noch etwas Zeit für die Umsetzung der Regularien gewährt. So gilt die Offenlegung zwar grundsätzlich ab dem 10. März, in Kraft treten sollen die Regulierungsstandards jedoch erst ab Anfang nächsten Jahres. Vor den Problemen der Asset-Manager dürfen Projektentwickler jedoch nicht die Augen verschließen.

Um auch in Zukunft noch Abnehmer für ihre Immobilien zu finden, sollten schon heute konventionelle Nutzungskonzepte überdacht und innovative Alternativen in die Planung neuer Immobilien einbezogen werden. Nur resiliente Gebäude werden in Zukunft auf dem Markt konkurrenzfähig sein. Cradle-2-Cradle-Ansätze und effiziente Flächennutzung müssen zukünftig neben einer klimasensiblen Baustelle in jedes Bauprojekt eingebunden werden, erklärt Ioannis Moraitis.