Das Landgericht Stuttgart verurteilte am Montag erstmals mit Peter Steurer einen Ex-Spitzenmanager des Baukonzerns Soravia zu Schadenersatz an einen Anleger. Soravia hatte deutsche Anleger des Hamburger Immobilienfinanzierers One Group um bis zu 275 Millionen Euro gebracht, berichtet das "Handelsblatt."
Soravias langjähriger Finanzchef Peter Steurer muss einem Anleger demnach fast 9000 Euro zuzüglich Zinsen überweisen. Der Kläger hatte im Oktober 2021 über nachrangige Darlehen in den Fonds „ProReal Europa 10“ investiert. Der Prospekt, den auch Steurer unterschrieben hatte, wies den Fonds als sogenannte Blindpool-Gesellschaft aus.
Nachteil eines solchen Blindpools für die Anleger: Sie können nicht überprüfen, wie werthaltig Immo-Vorhaben wirklich sind, in die deren Geld gesteckt wird. Andererseits: Weil das Geld flexibler einsetzbar ist, als wenn die Verwendung Jahre zuvor fixiert wird, sind potenzielle Erträge und die Zinsen höher.
Das Ziel sei der „Aufbau eines diversifizierten Portfolios von Investitionen in Immobilienprojekte“, heißt es im Prospekt. Zum Zeitpunkt seiner Erstellung hätten demnach keine konkreten Projekte festgestanden, in die das Geld der Anleger fließen sollte. Das glaubte der Anleger.
Was er offenbar nicht wusste: Drei Monate vor seinem Investment hatte der Fonds am 23. Juni 2021 mit der SC Finance Four GmbH (SCFF) ein Darlehen über sämtliche mit den Schuldverschreibungen einzuwerbenden Anlegergelder vertraglich vereinbart. Bei der Firma handelte es sich um eine Schaltstelle, die Anlegergelder auf die Baustellen des Soravia-Konzerns weiterverteilte.
Warum aber muss Peter Steurer zahlen. Steurer war zum Zeitpunkt, als die umstrittenen Anleihen begeben wurden, Geschäftsführer zahlreicher Soravia-Töchter. In dieser Funktion unterschrieb er auch den rechtsverbindlichen Anlageprospekt. Steurer haftet demnach laut Gesetz persönlich dafür, dass die Informationen und Versprechen für die Kleinanleger korrekt sind. Und eben dies ist aus Sicht des Gerichts nicht der Fall.