Wie von CEO Michael Müller erwartet, haben die Gläubiger der drei Unternehmensanleihen der Eyemaxx der Anpassung der Anleihebedingungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Im Falle der Anleihe 2018/2023 stimmten 99,03 Prozent der Teilnehmer – anwesend war 28,13 Prozent des Nominalkapitals – dafür. Bei der Versammlung für die Unternehmensanleihe 2019/2024 waren mehr als 93 Prozent der Gläubiger für eine Anpassung der Anleihebedingungen. Allerdings wurde das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 25 Prozent mit 25,2 Prozent nur knapp erreicht. Bei der Unternehmensanleihe 2020/2025 belief sich die Zustimmungsquote wiederum bei 99,3 Prozent. Vertreten waren 38,7 Prozent des Nominalkapitals.
Damit ist bei den drei Unternehmensanleihen die Senkung der Mindest-Eigenkapitalquote von 15 Prozent beschlossene Sache. Weiters stimmten die anwesenden Gläubiger mehrheitlich dafür, dass im Falle der Nichteinhaltung der Mindesteigenkapitalquote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 Prozent pro Jahr gezahlt werden muss. Wird die Eigenkapitalquote von 10 Prozent unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) verpflichtet.
„Wir freuen uns, dass alle drei Anleihegläubigerversammlungen erfolgreich verlaufen sind und die Bedingungen unserer Unternehmensanleihen entsprechend angepasst werden. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass das Finanzmanagement unseres Unternehmens nicht mehr den temporären Wertschwankungen einzelner Projekte im Zuge der COVID-19- Pandemie ausgeliefert ist. Jetzt können wir uns wieder voll und ganz auf unser operatives Geschäft konzentrieren und haben die Basis für weitere solide Unternehmensentwicklungen geschaffen. Unser Dank gilt allen Anleihegläubigern für ihre Unterstützung“, so Müller.