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Fashion Outlet Parndorf ist insolvent

FOP Immobilienbesitz beta GmbH beantragt Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Michael Neubauer
Michael Neubauer
Fashion Outlet Parndorf ist insolvent
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Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen der FOP Immobilienbesitz beta GmbH, FN 223788 a ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Eisenstadt beantragt wurde.

Das Unternehmen der Antragstellerin beschäftigt sich rein mit der Vermietung des Fashion Outlet Parndorf Bauteil beta. Aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation (u.a. Leerstehende Geschäftsflächen aufgrund von Insolvenzen, schleppender Vermietungsprozess) ist die Antragstellerin in einen Liquiditätsengpass geraten.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse Gewerbestraße 4 in 7111 Parndorf. Die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen allerdings erst im Zuge des Verfahrens durch die Insolvenzverwaltung überprüft werden.

Nach Vorliegen einer Inventarisierung sowie der Schätzung eines noch zu bestellenden Gutachters kann der genaue Wert des im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens bekanntgegeben werden. Auch sind etwaig offene Forderungen noch auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit hin zu überprüfen.

Laut eigenen Angaben geht die Antragstellerin von Verbindlichkeiten in der Höhe von rund 68 Mio. Euro aus (davon fallen jedoch 29 Mio. Euro auf die finanzierende Bank). Von der Insolvenz sind 17 Gläubiger betroffen.

Weitere Vorgangsweise

Die Antragstellerin beabsichtigt ihr Unternehmen fortzuführen. Den Gläubigern wird ein Sanierungsplanvorschlag mit einer Quote von 20%, zahlbar binnen 2 Jahren angeboten.

Die zur Erfüllung der Quote nötigen finanziellen Mittel sollen aus Erträgen der Unternehmensfortführung aufgebracht werden.

Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Auch ist der Frage nachzugehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Zahlungsvorschlag, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.