Die Gerichtsstreitigkeiten nach der Rückverstaatlichung des Klagenfurter Flughafens im Vorjahr starten am 13. Februar am Handelsgericht Wien. Ex-Mehrheitseigentümer Lilihill hat dort eine Feststellungsklage eingebracht, wonach die Call Option zum Rückkauf zu Unrecht gezogen worden und Lilihill nach wie vor Gesellschafter sei, sagte Martin Payer, Vorstand der Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) am Donnerstag auf APA-Anfrage. Seitens der Beklagten werde dies zurückgewiesen.
Wie im Beteiligungsvertrag geregelt, wurden Lilihill laut Payer im Juli 4,05 Mio. Euro als Kaufpreis überwiesen. Auch wenn Lilihill gegen die Rückverstaatlichung gerichtlich vorgehe, die Summe sei bis heute nicht zurücküberwiesen worden, so der K-BV-Vorstand.
Von Lilihill geklagt werden neben der K-BV, die seit der Rückverstaatlichung wieder 80 Prozent am Flughafen hält, die Stadt Klagenfurt (20 Prozent-Eigentümerin) sowie die Flughafen Betriebsgesellschaft selbst, hieß es seitens des Gerichts. Bei der Tagsatzung am 13. Februar sollen Möglichkeiten für einen Vergleich ausgelotet und eventuell ein Prozessprogramm formuliert werden.
SPÖ und ÖVP hatten sich nach der Landtagswahl im März des Vorjahres auf das Ziehen der Kaufoption geeinigt, weil die Passagierzahlen unter der vereinbarten Mindestgrenze von 100.000 pro Jahr geblieben waren. Dem Investor wurde außerdem vorgeworfen, sich mehr um die Verwertung von Flughafen-Grundstücken als um den Flugbetrieb zu kümmern, groß angekündigte Investitionen waren ausgeblieben. Lilihill hatte 2018 mittels Kapitalerhöhung die Mehrheit am Flughafen übernommen. (apa)