Euram Bank hat wegen erhöhtem Wertberichtigungsbedarf Überschuldung gemeldet. Insolvenzantrag erging an das Handelsgericht Wien.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am Freitag, den 6. Dezember 2024, beim Handelsgericht Wien den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der European American Investment Bank AG (Euram Bank) mit Sitz in 1010 Wien, Schottenring 18, gestellt.
Bereits am 16.10.2024 hat die FMA der Euram Bank per Bescheid gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Zeile 4 Bankwesengesetz (§ 7 Abs. 2 Z 4 BWG) die Fortführung des Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und den Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer MMag. Dr. Gerd Konezny gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. b BWG zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellt.
Die Euram Bank hat die FMA mit Anzeige nach § 73 Abs. 1 Z 6 BWG informiert, dass die Überschuldung wegen erhöhtem Wertberichtigungsbedarf durch nicht werthaltige Kredite eingetreten ist. Aufgrund der Überschuldung hatte die FMA per Gesetz den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Euram Bank beim zuständigen Gericht zu stellen.