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FMA stellt Vorstand der "Euram Bank" einen vorläufigen Verwalter zur Seite

Der Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Gerd Konezny wird dem Vorstand der "Euram Bank" per FMA-Bescheid als vorläufiger Verwalter zur Seite gestellt.
Michael Neubauer

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem Vorstand des konzessionierten Kreditinstituts „European American Investment Bank AG“ (Euram Bank) mit Sitz 1010 Wien, Schottenring 18, den Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer MMag. Dr. Gerd Konezny, 1090 Wien, Währingerstraße 16/20, als vorläufigen Verwalter gemäß § 46 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) zur Seite gestellt.

Bei der Bestellung eines vorläufigen Verwalters handelt es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme, welche es der FMA ermöglicht, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken. Aufgabe des vorläufigen Verwalters ist es, alle ihm übertragenen Befugnisse auszuüben, um Lösungen zur sicheren Einhaltung des Aufsichtsrechts voranzubringen. Zu diesem Zweck haben die Geschäftsleiter der Bank bescheidgemäß mit dem vorläufigen Verwalter zusammenzuarbeiten und diesen insbesondere in sämtliche Agenden und Kompetenzen entsprechend der Geschäftsordnung der Euram Bank AG operativ einzubinden. Überdies hat der Vorstand bei wesentlichen Geschäftsfällen vor der Entscheidung die Einwilligung des vorläufigen Verwalters einzuholen. Der Verwalter hat weiters Stellungnahmen und Mitteilungen der Bank an die Aufsicht auf deren Schlüssigkeit zu prüfen und die Finanzlage der Bank laufend einzuschätzen.

Diese Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs befristet, längstens jedoch auf zwölf Monate.