Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat wie erwartet Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen. Konkret sollen bürokratische Hürden abgebaut und den Banken zur Verfügung stehende Kontingente damit leichter nutzbar werden, teilte das FMSG am Dienstag in einer Aussendung mit. An den sonstigen Bestimmungen der KIM-Verordnung, die die Vergabe von Wohnbaukrediten regelt, rüttelte das Gremium nicht.
Laut der KIM-VO muss der Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem dürfen Wohnbaukredite nicht länger als 35 Jahre laufen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen. Um den Banken trotz dieser restriktiven Kriterien einen gewissen Spielraum zu geben, stehen ihnen Ausnahmekontingente zur Verfügung, die bisher aufgrund administrativer Hürden allerdings nicht voll ausgeschöpft wurden.
Alleine im vergangenen Jahr machten diese nicht ausgenutzten Ausnahmekontingente in der österreichischen Bankenlandschaft rund eine Milliarde Euro aus, wie das FMSG vorrechnete. Mit den beschlossenen Änderungen soll sich das nun ändern. Die Ausnahmekontingente sollen die Kreditaufnahme grundsätzlich auch Haushalten ermöglichen, die nicht alle Kriterien der Verordnung erfüllen. "Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-VO sollte aber der Normalfall bleiben", hielt das FMSG fest.
Neben dem Abbau von Hürden sieht das FMSG künftig ein für alle Banken einheitliches Ausnahmekontingent bei 20 Prozent der Neukreditvergabe vor. Kennzahlspezifischen Ausnahmekontingente werden aufgehoben.
Das FMSG existiert seit 2014 und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).
Erfreut über die Ergebnisse der Sitzung zeigte sich Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). "Die geplante Erhöhung und Vereinfachung der Ausnahmekontingente wird sowohl für Betroffene als auch für Kreditinstitute Erleichterungen bei der Finanzierung von Eigenheimen bringen", so Brunner, der weiterhin daraufhin hinwirken will, "dass die Schaffung von Eigentum nicht zusätzlich zu den Faktoren Zinsen und Baukosten durch die FMA-Regeln erheblich erschwert wird".
Auch Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), begrüßte die Änderungen. "Das ist ein enorm wichtiger Schritt, von dem viele Menschen, die sich ihren Wohntraum erfüllen möchten, profitieren werden." Mit der Vereinheitlichung der Kontingente "können wir den Bedürfnissen der Kunden besser gerecht werden und bei der Kreditvergabe flexibler agieren", so Cernko.
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), die seit etwa eineinhalb Jahren gegen die Verordnung der FMA ankämpft, sieht eine Teileinsicht "endlich vorhanden". Das sei erst einmal "eine gute Nachricht für alle, die sich Eigentum schaffen wollen, aber wir sind sicher noch nicht am Ziel". Die Lockerung der KIM-Verordnung sei ein erster Schritt, um den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern endlich wieder unkompliziert Zugang zu Wohnbaukrediten zu ermöglichen, ergänzte Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP).
Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) beurteilte die geortete "Bewegung" als "grundsätzlich positiv". Besserungen bei den Ausnahmekontingenten seien jedoch "viel zu wenig", so Mattle gegenüber der APA. "An den großen Hürden der 20-Prozent-Eigenmittelquote oder der Maximalgrenze von 40 Prozent des Haushaltseinkommens hält die FMA weiterhin fest", kritisierte der Landeshauptmann. Dies sei für ihn "eigentumsfeindlich". Die Schaffung von Eigentum solle nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein, wünschte sich der ÖVP-Politiker.
Auch der FPÖ gehen die Maßnahmen nicht weit genug: "Das Ende dieser unseligen Verordnung wäre erforderlich", forderte Bautensprecher Philipp Schrangl. Die Verordnung würge die Bau- und Immobilienwirtschaft "faktisch willkürlich ab". (apa)