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FMSG rüttelt nicht an den Vergabekriterien für Wohnkredite

Standards für Kreditvergabe hätten sich im ersten Halbjahr 2023 verbessert
Patrick Baldia
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© AdobeStock | Das Finanzmarktstabilitätsgremium hat bei seiner gestrigen Sitzung keine Änderungen bei der KIM-Verordnung empfohlen

Bei seiner gestrigen Sitzung hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) die Entwicklungen bei den Wohnbaufinanzierungen zwar diskutiert, jedoch keine Änderungen bei der sogenannten KIM-Verordnung empfohlen. Im Vorfeld hatten sich zahlreiche Bank-Chefs sowie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) für weitere Lockerungen bei den seit dem Vorjahr geltenden verschärften Regeln für die Vergabe von Wohnbaukrediten ausgesprochen.

Seit der strengeren Auslegung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) dürfen Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen. Im Februar 2023 wurden die Regelungen für die Zwischenfinanzierung etwas gelockert.

"Die neu vergebenen Wohnimmobilienkredite in Österreich zeichnen sich nach wie vor durch einen hohen und wieder gestiegenen Anteil an variabel verzinsten Krediten aus, obwohl fixe Zinsen für Wohnimmobilienkredite derzeit günstiger sind als variable Zinsen", schreibt das FMSG in einer Aussendung vom Dienstag. Die Standards bei der Kreditvergabe hätten sich dennoch im ersten Halbjahr 2023 verbessert. Mehr als die Hälfte der Institute würde die Ausnahmekontingente zu weniger als 50 Prozent ausnützen.

Auch die systemischen Risiken der Wohnkreditvergabe seien im Gremium diskutiert worden. "Zwar wirkt die geringere Neukreditvergabe dämpfend auf das erhöhte systemische Risiko, dieser Effekt wird allerdings durch andere Entwicklungen, wie den Rückgang der Immobilienpreise, den Anstieg der Zinsen und die schlechtere Entwicklung der Einkommen mehr als kompensiert", so das FMSG.

Im Hinblick auf die Kapitalpuffer für Banken empfiehlt das FMSG der Finanzmarktaufsicht (FMA), den antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 Prozent der risikogewichteten Aktive zu belassen. Mit dem antizyklischen Kapitalpuffer soll laut Definition auf der FMA-Homepage sichergestellt werden, dass die Eigenmittelanforderungen im Bankensektor der makroökonomischen Situation Rechnung tragen. Das heißt, dass in wirtschaftlich guten Zeiten mit einem höheren Puffer Kapital aufgebaut und das Kreditwachstum gedämpft werden soll, während der Puffer in wirtschaftlich schlechteren Zeiten wieder verringert werden kann, um so Kapital freizusetzen und einer Verknappung des Kreditangebots entgegenzuwirken.

Das FMSG empfiehlt weiters, die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG in die Liste der systemrelevanten Institute aufzunehmen. Die Pufferhöhen für die bisher gelisteten systemrelevanten Institute bleiben unverändert.

Das FMSG existiert seit 2014 und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Aufgabe des Gremiums ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Das FMSG kann Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht (FMA) und Risikohinweise geben. (apa)