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Im Ankündigen hat die Koalition ausreichend Übung

Seit mehr als zwei Jahren wird über eine Neuordnung und Vereinfachung des Mietrechts verhandelt. Rausgekommen ist bisher wenig. Im Ankündigen hingegen hat die Koalition ausreichend Übung. Ein schwacher Trost.
Michael Neubauer

Gut Ding braucht Weile. Seit mehr als zwei Jahren wird über eine Neuordnung und Vereinfachung des Mietrechts verhandelt. Bereits im Mai 2013 hatte die damalige Justizministerin, Beatrix Karl, eine „große Reform“ angekündigt. Im Ankündigen hat die Koalition ausreichend Übung. Ein schwacher Trost. Ein Kompromiss scheint mehr in weiter Ferne denn je. Die von den Koalitionspartnern SPÖ und ÖVP bereits vor Wochen angesetzte gemeinsame Präsentation des Reformwerks wurde kurzfristig abgesagt. Da mag Bundeskanzler Christian Kern von „New Deals“ sprechen. Was soll’s. Die SPÖ, vertreten durch Wohnbausprecherin Ruth Becher und Klubobmann Andreas Schieder, preschte allein vor und präsentierte eine Reihe von Punkten, bei denen noch keine Einigung mit dem Koalitionspartner erzielt werden konnte. Punkte mit Einigung: Fehlanzeige. Bewegung bei den Koalitionspartnern: Fehlanzeige. Von einer Vereinfachung des Mietrechts aber keine Spur. Nicht einmal eine Annäherung gibt es beim Thema Vereinheitlichung des Mietrechts. Die Koalition ist keinen Schritt weitergekommen. Wie man angesichts der aktuellen Situation vor rund vier Wochen auf den Gedanken hatte kommen können eine Pressekonferenz für Anfang August anzusetzen, bei der das neue Mietrecht präsentiert hätte werden sollen, ist mir schleierhaft. In vielen Punkten sind die Fronten verhärtet. Von ihrem „Universalmietrecht“, - bei Neuvermietung von über 20 Jahre alten Wohnungen sollte ein Basismietzins von 5,50 Euro pro Quadratmeter und Monat gelten - hat sich die SPÖ noch nicht ganz verabschiedet. Allein die Verpackung ist neu. Die SPÖ sei nun gesprächsbereit, über eine allenfalls längere „wirtschaftsliberale Refinanzierungsphase“ als lediglich 20 Jahre zu diskutieren, in der künftig eine völlig freie Mietpreisbildung möglich sein soll. Das könnten auch 25 Jahre oder sogar 30 Jahre sein. Die Frage, wie Investoren Wohnraum, der in den vergangenen Jahrzehnten geschaffen wurde erhalten sollen, bleibt unbeantwortet. Weiter offen unter anderem: Befristungen (Abschläge und Dauer), Zu- und Abschläge zum Richtwert. Bei all diesen Positionen drängt sich der Verdacht auf: Man wird für dumm verkauft. Wenn man nichts zu verkünden hat, dann streut man ausgiebig Sand in die Augen des Wahlvolkes. So will die SPÖ die Erhaltungspflichten nach dem Vorbild des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes regeln. Das heißt: Mieter sind nur noch für Bagatellreparaturen zuständig. Beispiel: Wartung der Therme ja, Reparatur einer kaputten Therme nein. Was soll das. Die SPÖ fordert eine bestehende Gesetzeslage ein. Hallo! Bitte Aufwachen. Anstelle das Mietrecht zu vereinfachen plant die SPÖ eine weitere Bürokratisierung. Bei den Betriebskosten stellt sich die SPÖ eine taggenaue Abrechnung vor. Der Vorteil zur derzeitigen Stichtagsregelung ist aus SPÖ-Sicht, dass Nachzahlungen oder Guthaben nach einem Mieterwechsel entfallen würden. Die Kosten, die den Hausverwaltungen durch eine solche Regelungen entstehen könnten, werden sicher zum Leistbaren Wohnen beitragen. Apropos Richtwert: Beim Verfassungsgerichtshof liegen fünf Beschwerden von Wiener Hausbesitzern gegen den niedrigen Richtwert und die uneinheitlichen Lagezuschläge. Vielleicht will man einfach die Entscheidung abwarten, um nicht eine ebenfalls verfassungswidrige Reform zu beschließen. Wenn dem so ist, dann soll man das auch sagen. Die SPÖ geht aber nach wie vor davon aus, dass die Mietrechtsreform am 1. Jänner 2017 in Kraft tritt. Wer’s glaubt, wird seelig – oder werde ich hier wieder für dumm verkauft?