Wer sich von einem Notar oder Rechtsanwalt einen Liegenschaftsvertrag um gutes Geld errichten lässt, erwartet sich vor allem eines: klare und eindeutige Vertragsbestimmungen, die im Streitfall keinen Spielraum bei der Interpretation offenlassen. Dass dem nicht so ist, beweist eine Umfrage des Rechtsanwalts und Universitätsprofessors Johannes Reich-Rohrwig auf eindrucksvolle Weise. Übliche Klauseln in Liegenschaftskaufverträgen interpretieren Notare und Rechtsanwälte ganz unterschiedlich. Ein Ergebnis, das für Käufer und Verkäufer gleichermaßen beunruhigend ist.