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Gängige Klauseln, die keiner versteht

Übliche Klauseln in Liegenschaftskaufverträgen interpretieren Notare und Rechtsanwälte ganz unterschiedlich. Ein Ergebnis, das für Käufer und Verkäufer gleichermaßen beunruhigend ist. Das finde ich auch.
Michael Neubauer

Wer sich von einem Notar oder Rechtsanwalt einen Liegenschaftsvertrag um gutes Geld errichten lässt, erwartet sich vor allem eines: klare und eindeutige Vertragsbestimmungen, die im Streitfall keinen Spielraum bei der Interpretation offenlassen. Dass dem nicht so ist, beweist eine Umfrage des Rechtsanwalts und Universitätsprofessors Johannes Reich-Rohrwig auf eindrucksvolle Weise. Übliche Klauseln in Liegenschaftskaufverträgen interpretieren Notare und Rechtsanwälte ganz unterschiedlich. Ein Ergebnis, das für Käufer und Verkäufer gleichermaßen beunruhigend ist.