Die Marktmieten der gewerblichen/privaten Vermieter dürfen weiter ungebremst steigen. Bei den regulierten MRG-Mieten (Richtwertmieten und Kategoriemieten) sind die inflationsbedingten Erhöhungen in den letzten beiden Jahren bereits erfolgt. Die gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs) durften aufgrund des gesetzlichen 2-Jahresrythmus seit April 2022 (Beginn der Krise) keine Valorisierung durchführen, währenddessen Bau- und Finanzierungskosten in die Höhe schnellten. Mit der heute bekannt gegebenen Maßnahme werden der Neubau von leistbaren Wohnungen und die Sanierung des Altbestandes zunehmend unmöglich.
GBVs bereits heute günstiger
Dabei tragen GBVs bereits heute maßgeblich zur Entlastung eines großen Teils der Bevölkerung bei. Während die gewerblichen/privaten Mieten von 2009 – 2022 um rd. 59 Prozent gestiegen sind, sind die Mieten bei den GBVs nur um 42 Prozent gestiegen. Denn GBVs dürfen nur die Kosten verrechnen, die tatsächlich anfallen. Daher sind die GBV-Mieten im Durchschnitt 25 Prozent billiger als jene der gewerblichen/privaten Vermieter. Der preisdämpfende Effekt der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft auf den gesamten Mietmarkt wurde in einer jüngsten Studie nachgewiesen (Link).
Zweckzuschuss für Einnahmenausfälle
Mit dem nunmehr vorgesehenen Deckel fehlen im gemeinnützigen Wohnbau jährlich über 160 Millionen Euro für dringend erforderliche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. Analog zur Deckung des Gebührenabgangs bei Gemeinden sind zum Ausgleich dieser Lücke sowie der sprunghaft gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten, Zweckzuschüsse des Bundes für die Wohnbauförderung, Haftungsübernahmen des Bundes für Kapitalmarktdarlehen und die Schaffung eines Bundesfördertopfes für die anstehenden Dekarbonisierungsmaßnahmen dringend erforderlich.