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Generali muss Mietern 629.336 Euro zurückzahlen

Die AK mahnte nach dem Konsumentenschutzgesetz mehrere ihrer Meinung nach unzulässige Vertragsklauseln zu Betriebskosten, Instandhaltungspflichten & Co. in den Mietverträgen der Generali Versicherung ab.
Lisa Grüner
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Die AK mahnte nach dem Konsumentenschutzgesetz mehrere ihrer Meinung nach unzulässige Vertragsklauseln zu Betriebskosten, Instandhaltungspflichten & Co. in den Mietverträgen der Generali Versicherung ab. Das Unternehmen hat die Unterlassungserklärung nun unterschrieben und wird die Klauseln so nicht mehr verwenden. Die betroffenen Mieter erhalten insgesamt 629.336 Euro zurück, im Schnitt 2.724,40 Euro pro Wohnung – sie müssen nicht selbst klagen.

Ein Mieter brachte durch Überprüfung seiner Mietvertragsbestimmungen den Stein ins Rollen. Die Hausverwaltung verweigerte eine Reparatur unter Hinweis auf den Inhalt des Mietvertrages. Er ließ daraufhin seinen Mietvertrag von der AK prüfen. Die AK befand die „Betriebskosten“-Klauseln und eine Reihe anderer Bestimmungen für rechtswidrig. Eine Abmahnung des Unternehmens war nun erfolgreich:Generali Versicherung AG hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben und wird bestimmte Vertragsbestimmungen nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen. Betroffen sind rund 231 Mieter. Die besagten Klauseln wurden bei 17 Wohnhausanlagen verwendet, die meisten davon in Wien, Salzburg und Bregenz. Es sind Wohnhäuser, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen, also frei finanziert errichtete Neubauten seit 1953.