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Gericht bestätigt Sanierungsplan von Klemens Hallmann

Das Handelsgericht Wien bestätigt den Sanierungsplan von Klemens Hallmann. Gläubiger erhalten bis zu 45 Prozent Quote.
Ferdinand Neubauer
Ferdinand Neubauer
Klemens Hallmann
Klemens Hallmann
© Klemens Hallmann

Das Handelsgericht Wien hat den Sanierungsplan von Unternehmer und Investor Klemens Hallmann bestätigt. Die erforderliche Quote wurde fristgerecht auf dem Treuhandkonto des Sanierungsverwalters hinterlegt.

Der Plan sieht eine Rückzahlung von bis zu 45 Prozent für Gläubiger vor – bestehend aus einer Quote von 35 Prozent plus einer möglichen Sonderquote von 10 Prozent. Bei einem Konkursverfahren wären laut Angaben nur rund acht Prozent zu erwarten gewesen.

„Es war mir von Anfang an wichtig, das Sanierungsverfahren mit größtmöglicher Transparenz und Verantwortung zu führen und meinen Verpflichtungen zuverlässig nachzukommen“, sagt Hallmann. Die gerichtliche Bestätigung sei das Ergebnis intensiver Bemühungen und entschlossenen Handelns.

„Sanierungen in der Immobilienbranche können gelingen. Ich habe mich für diesen Weg entschlossen, um im Sinne der Gläubiger zu handeln. Aufgeben war nie eine Option.“
—Klemens Hallmann.