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Gründerboom in Sicht!

In den nächsten Monaten werden einige neue Gemeinnützige Wohnbauträger ins Firmenbuch eingetragen werden – dank der neuen Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“.
Michael Neubauer

Die Wiener Bauordnung wird zu einem Gründerboom führen. Ja. Sie lesen richtig. In den nächsten Monaten werden wohl einige neue Gemeinnützige Wohnbauträger ins Firmenbuch eingetragen werden – dank der neuen Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“. In Widmungs- und Bebauungsplänen, in denen diese Widmung zur Anwendung kommt, dürfen künftig nur Wohnbauten (ab 5.000 Quadratmeter Wohnnutzfläche) mit einem „überwiegenden Anteil“ (im Regelfall zwei Drittel an der gesamten Wohnnutzfläche) von geförderten Wohnungen errichtet werden.

Wie hoch der Anteil tatsächlich sein wird, wird in städtebaulichen Verträgen geregelt werden. Die können es in sich haben. So hat zum Beispiel der Wiener Gemeinderat beim Projekt ‚Theodor Körner Kaserne‘ die Widmung unter der Bedingung abgesegnet, zwei Drittel der Wohnungen gefördert errichtet werden sollen und die dafür nötigen Teilflächen an einen gemeinnützigen Wohnbauträger zu übereignen sind.

Auch das Bauen geförderter Wohnungen ist ein Geschäft. Auch wenn keine Gewinne gemacht werden dürfen. Wenn. „Wenn wir schon gezwungen werden, geförderte Wohnungen zu errichten, dann wollen wir diese wenigstens selbst bauen“, wird sich so mancher Developer nun denken – und so mancher gewerbliche Bauträger spricht schon offen darüber. Bleibt abzuwarten, ob die Wiener Politik in den städtebaulichen Verträgen vielleicht auch noch vorschreibt mit welchem – bereits bestehenden – gemeinnützige Wohnbauträger gebaut werden muss. Apropos städtebaulichen Verträgen: Liebe Politik: Transparenz sieht anders aus. Aber das ist eine andere Geschichte.