Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof freigegeben. Deren Muttergesellschaften sind SIGNA Retail bzw. die Hudson Bay Company (HBC). Die Umsätze von Karstadt und Kaufhof betragen zusammen ca. fünf Milliarden Euro.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken. Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt. Wir mussten uns allerdings mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten der Warenhäuser befassen, da sich die jeweiligen Marktverhältnisse voneinander unterscheiden. Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielen. Für eine stark wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Online-Händler in den meisten Warengruppen zudem eine wichtige Einkaufsalternative. Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels ist in unsere Bewertung eingeflossen.“
Aufgrund einer sehr intensiven Vorbereitung des eigentlichen Kontrollverfahrens konnte die umfassende Prüfung der Fusion bereits innerhalb der einmonatigen sogenannten ersten Phase abgeschlossen werden. Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Ermittlungen rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten, darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland, befragt. Eingehender untersucht hat das Bundeskartellamt die Warengruppen „Gepäck“ (Koffer/Taschen), „Wäsche“, „Sport/Outdoor“, „Spiele/Spielwaren“, „Heimtextilien“ sowie „Büro- und Schreibwaren“, weil die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt in diesen Warengruppen am stärksten ist.
Im Ergebnis zeigte sich, dass die Fusion selbst bei einer rein auf den stationären Vertrieb beschränkten Betrachtung keine wettbewerblichen Bedenken hervorruft, die eine Untersagung des Vorhabens rechtfertigen würden. Der Verhaltensspielraum von Kaufhof und Karstadt wird in allen Warengruppen und Regionen jeweils durch verschiedene andere stationär tätige Wettbewerber eingeschränkt. Die Marktanteile der beiden Unternehmen liegen nur in wenigen relevanten Warengruppen und Regionen bei mehr als 25 Prozent.
Darüber hinaus besteht ein starker Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel. Der Marktanteil des Online-Handels am Gesamtumsatz in den verschiedenen Warengruppen in Deutschland fällt unterschiedlich hoch aus, unterliegt aber in allen Bereichen sehr starken Wachstumsraten, im Durchschnitt 10 Prozent jährlich.
Auf den Beschaffungsmärkten, also im Verhältnis der Warenhausbetreiber zu ihren Lieferanten, werden Karstadt und Kaufhof zusammen insbesondere in den Warengruppen „Wäsche“, „Heimtextilien“ und „Gepäck“ eine starke Marktstellung haben. Dennoch stehen Herstellern hinreichende Absatzalternativen in Form von Fachhändlern, stationär sowie online, zur Verfügung. Einige Hersteller haben die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt wird dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten.
Im Bereich „Sport/Outdoor“ ist Karstadt Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu welcher aufgrund der Fusion nun auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukäme. Das Bundeskartellamt behält sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen.
Die von der Fusion betroffenen Immobilienmärkte waren wettbewerblich unproblematisch.