Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin hat die Polizei Berlin heute einen Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten gegen einen inzwischen 49-Jährigen vollstreckt.
Der 49-Jährige soll Vertretungsberechtigter von mehreren Gesellschaften der SIGNA-Gruppe in Deutschland und Österreich gewesen sein. Im Jahr 2023 soll er als Vertretungsberechtigter einer als Teil der SIGNA-Gruppe zur Entwicklung einer Immobilie gegründeten GmbH & Co. KG eingesetzt worden sein. Im gleichen Monat sollen der GmbH & Co. KG zweckgebundene Darlehen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro überwiesen worden sein. Die Darlehen sollen von Gesellschaftern der GmbH & Co. KG stammen, die nicht zur SIGNA-Gruppe gehören. Der 49-Jährige soll dann in der Zeit von Januar bis Mai 2023 mittels vier Überweisungen unbefugt und ohne Kenntnis der Darlehensgeber Gelder an andere Gesellschaften der SIGNA-Gruppe transferiert haben. Hiervon sollen mehr als 8,4 Millionen Euro nicht an die GmbH & Co. KG zurückgezahlt worden sein. Das Handelsgericht Wien ordnete im Dezember 2023 zunächst die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens bezüglich der Gesellschaft der SIGNA-Gruppe an, die dieses Geld empfangen haben soll. Im Dezember 2024 wurde das Sanierungsverfahren durch das Handelsgericht Wien in ein Insolvenzverfahren abgeändert.
Der 49-Jährige wurde einer Ermittlungsrichterin vorgeführt, welche ihm den Haftbefehl verkündete. Der Haftbefehl wurde gegen strenge Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Festnahme des 49-Jährigen gingen umfangreiche Ermittlungen des Landeskriminalamts Berlin voraus. Neben der Vernehmung zahlreicher Zeugen wurden mehrere Millionen E-Mails sowie zahlreiche Bank-, Vertrags- und Buchhaltungsunterlagen der beteiligten Gesellschaften ausgewertet. Darüber hinaus erfolgte im Rahmen der Ermittlungen unter Koordination von EUROJUST ein intensiver Austausch von Erkenntnissen mit der Staatsanwaltschaft München I und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien, welche ebenso Ermittlungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der SIGNA-Gruppe führen.