Bald tritt das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) in Kraft. Dieses setzt die Whistleblower-Richtlinie der EU spät und mit verhältnismäßig wenigen Vorgaben um. Das Gesetz soll Personen schützen, die Unregelmäßigkeiten in Unternehmen erkennen und melden. In Deutschland sind beispielsweise viel mehr Straftatbestände umfasst als hierzulande, so Rechtsanwältin Katharina Kitzberger im APA-Gespräch. In Österreich sind Korruption, Gesundheits- und Umweltgefährdung umfasst.
Diebstahl, Mobbing oder Diskriminierung sind unter anderem nicht enthalten. Jedes Unternehmen könne aber selbst entscheiden, in der Anwendung des Gesetzes weiter zu gehen, schilderte Kitzberger. Dabei müssten Unternehmen aber auch den Aspekt des Datenschutzes und Arbeitsschutzes beachten. Da das Gesetz nur sehr wenige Vorgaben enthält, wie ein Hinweisgebersystem einzurichten sei, gibt es keine allgemein gültige und für alle Unternehmen einheitliche passende Vorgehensweise, erklärte die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf APA-Anfrage.
"Eine Evaluierung des Gesetzes wird 2026 erfolgen", sagte Kitzberger auf die Frage nach etwaigen Anpassungen oder Verbesserungen. Drehe sich der politische Wind nicht, rechnet sie nicht mit Adaptionen.
Zuletzt berichtete auch das Ö1-Radio über Kritik von Unternehmen am Gesetz. Das eine oder andere hätte etwas präziser bestimmt sein können, sagte dort etwa Gerhard Donner von AT&S. Strabag und AT&S haben bereits in den vergangenen Jahren ein Meldesystem eingeführt. Gemeldet würden meist Einzelfälle, zeigten sich strukturelle Probleme, passe die Strabag den Verhaltenskodex des Unternehmens an, so Pressesprecherin Marianne Jakl gegenüber Ö1.
Auch die Industriellenvereinigung (IV) betonte, dass schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes das Bewusstsein der Bedeutung von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in der Industrie vorhanden gewesen sei. Viele Unternehmen verfügten bereits seit Jahren über derartige Systeme. Das gilt vor allem, wenn sie in sensiblen Bereichen wie dem Finanzdienstleistungssektor tätig sind.
Ab dem 25. August 2023 müssen große Unternehmen ab 250 Arbeitnehmern das Gesetz umgesetzt haben. Bis Ende des Jahres haben auch Unternehmen mit zumindest 50 Mitarbeitern ein entsprechendes Meldesystem einzuführen. Dadurch können künftig Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber interne und externe Meldesysteme nutzen. Angaben dazu, wie viele Unternehmen mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Gesetz in Österreich umzusetzen haben, machten auf Nachfrage weder die WKÖ noch die IV. (apa/red)