News

Höchstgericht beschränkt Rauchen in eigener Wohnung

Die Störung von Nachbarn durch Zigarrenrauch ist in der warmen Jahreszeit nachts und während der üblichen Essenszeiten verboten, ansonsten nur tagsüber während kürzerer Zeiten.
Angelika Fleischl

Die Störung von Nachbarn durch Zigarrenrauch ist in der warmen Jahreszeit nachts und während der üblichen Essenszeiten verboten, ansonsten nur tagsüber während kürzerer Zeiten. Der Oberste Gerichtshof verbietet erstmals das Rauchen in der eigenen Wohnung und auf der Terrasse: Zum Streit des Bewohners eines Hauses in der Wiener Innenstadt mit seinem Zigarre rauchenden Nachbarn schräg über ihm hat das Höchstgericht entschieden: In der warmen Jahrezeit von Mai bis Oktober muss der Raucher nachts zwischen 22 und und 6 Uhr sowie tagsüber während der üblichen Essenszeiten auf seinen beim Nachbarn riechbaren Genuss verzichten. Im restlichen Jahr ist die Nacht frei, und die Verbotszeiten am Tag sind kürzer.