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Höchstgericht bestätigt Absprachen bei Conwert

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dieser Tage entschieden, dass die Investoren rund um Adler Real Estate und Petrus Advisers LLP allen Aktionären ein Pflichtangebot zur Übernahme der börsennotierten Conwert Immobilien Invest SE hätten stellen müssen.
Angelika Fleischl

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dieser Tage entschieden, dass die Investoren rund um Adler Real Estate und Petrus Advisers LLP allen Aktionären ein Pflichtangebot zur Übernahme der börsennotierten Conwert Immobilien Invest SE hätten stellen müssen. Das Höchstgericht gibt damit der Übernahmekommission der Wiener Börse recht. Sie hatte am 22. November 2016 in einem von Amtswegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren entschieden, dass „Adler Real Estate AG, MoutntainPeak Trading Limited, Cevdet Caner, Westgrund AG und Petrus Advisers LLP gemäß §33 Abs1 Z2 ÜbG ein Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt“ haben. Den Rekursen wird nicht Folge gegeben, bestätigte der OGH-Sprecher für Zivilrechtssachen, Christoph Brenn. Laut Kommission und OGH, dass tätigten die vier Aktionäre Absprachen, um die Kontrolle über die Zielgesellschaft zu erlangen. Sie koordinierten ihre Stimmrechte, um ihnen genehme Vertreter in den Verwaltungsrat der Conwert SE zu entsenden.