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Hoteliervereinigung kritisiert COFAG-Regeln zu Miete und Pacht

Laut OGH müssen Mieten für Geschäftsräume, die wegen Lockdowns nicht nutzbar waren, reduziert werden - Für Pachtverträge fehlt laut ÖHV ähnliche Entscheidung
Amelie Miller
Markus Gratzer
Markus Gratzer
© ÖHV/Lechner

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) kritisiert die Regeln für Entschädigungen von Miet- und Pachtbetrieben durch die staatliche Corona-Finanzierungsagentur COFAG. So würde die COFAG von Pachtbetrieben bei der Festsetzung von COVID-Hilfen Pachtreduktionen selbst dann verlangen, wenn der Wortlaut des Gesetzes ihnen diese Hilfe versage, so die Hoteliervereinigung am Donnerstag in einer Aussendung. Dies ist laut ÖHV verfassungswidrig.

Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) müssen Mieten von Geschäftsräumen, die aufgrund des Lockdowns nicht nutzbar waren, reduziert werden. Für langfristige Pachtverträge fehle bisher laut ÖHV eine derartige Entscheidung. Unternehmen, die ein Geschäftslokal gemietet haben, erhalten Entschädigungen durch die COFAG aber nur dann, wenn sie einen Nachweis erfolgreicher Bemühungen erbringen, den Mietzins in besagtem Ausmaß reduziert zu haben.

Aber obwohl laut ÖHV eine ähnliche Entscheidung für langfristige Pachtverträge fehle, verlange die COFAG solche Nachweise und Reduktionen auch von Pächtern. "Wenn der Staat auf der einen Seite Pächtern dieselbe Erleichterung, die er Mietern gewährt, verwehrt, und andererseits von ihnen verlangt, dass sie sich um eine solche Reduktion bemühen und vom Verpächter auch bekommen sollen: Das wirkt auf den ersten Blick fragwürdig. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das als glasklare Verfassungswidrigkeit", schreibt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer in der Aussendung. Die ÖHV fordert hier Änderungen. (apa)