Private Investoren mit Wohnsitz in Österreich haben ab sofort die Möglichkeit zur Zeichnung der „IFA AG Unternehmensanleihe 4 % Anleihe 2019-2024“ (ISIN: AT0000A2A6X1).Die Zeichnung erfolgt über ifainvest.at, die Online-Plattform für Unternehmensanleihen und Investments mit Immobilienbezug. Emittentin der Anleihe ist die IFA AG, Österreichs führendes Unternehmen für direkte Immobilieninvestments und ein Unternehmen der SORAVIA Gruppe.
In ihrer 41-jährigen Geschichte hat die IFA AG mehr als 460 erfolgreiche Immobilieninvestments realisiert und verwaltet ein Investmentvolumen von über 2,24 Mrd. Euro. „Das Vorjahr war das bislang erfolgreichste Jahr der Firmengeschichte und die Zahlen von 2019 stimmen uns zuversichtlich, dass wir dieses Ergebnis 2019 erneut steigern. Wir erwarten, dass 2019 ein Rekordjahr für die IFA AG wird“, erklärt Michael Baert, Vorstand der IFA AG.
Einkommenssteuerersparnis durch Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages
Bei der „IFA AG Unternehmensanleihe 4 % Anleihe 2019-2024“ handelt es sich um nicht nachrangige, fixverzinsliche und auf Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen. Das Anleihevolumen beträgt 10 Mio. Euro – es besteht eine Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu 15 Mio. Euro. Beteiligen können sich Investoren ab einem Mindestinvestment von 10.000 Euro. Sie profitieren von einer attraktiven Verzinsung in Höhe von 4 % p. a. fix über einen Zeitraum von 4 Jahren und 2 Monaten. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich im Nachhinein, jeweils zum 31.03. sowie 30.09. eines Kalenderjahres. Erstmalige Auszahlung der Zinsen ist am 31.03.2020. Der Emissionskurs beträgt 100 % (ohne Agio), die Rückzahlung erfolgt zu 100 % am Laufzeitende. Investoren wird zudem ein Rückverkaufsrecht zum Rückkaufspreis in Höhe von 90 % des Nennbetrags während der gesamten Laufzeit eingeräumt.
Das Investment bietet Anlegern steuerliche Begünstigungen, denn die Anleihe berechtigt zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrages im Sinne des § 10 EStG. Unter den begünstigten Personenkreis fallen etwa selbstständig tätige natürliche Personen wie Unternehmens- und Steuerberater, Ärzte oder Rechtsanwälte sowie Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. Durch Geltendmachung des Gewinnfreibetrages haben sie die Möglichkeit zur Einkommensteuerersparnis. Zudem kann die Anleihe zur Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen im Sinne des § 14 EStG herangezogen werden.
Die Emittentin verwendet Nettoemissionserlöse primär für mögliche Immobilien-Akquisitionen (Liegenschaften). Weitere Verwendungszwecke sind die Optimierung bestehender Finanzierungen, der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen, die der Expansion des Geschäftsmodells dienen, sowie sonstige allgemeine Unternehmenszwecke.