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Immobilien können nicht weglaufen – Investoren hingegen schon

Es brodelt. Auch wenn viele Immobilienexperten trotz Steuerreform & Co. noch keine Auswirkungen auf den Immobilienmarkt verspüren wollen, es brodelt gewaltig und immer mehr Marktteilnehmer machen sich, sind die Mikrofone, die Kameras der Journalisten abgedreht, der Bleistift stumpf geworden, Luft.
Michael Neubauer

Es brodelt. Auch wenn viele Immobilienexperten trotz Steuerreform & Co. noch keine Auswirkungen auf den Immobilienmarkt verspüren wollen, es brodelt gewaltig und immer mehr Marktteilnehmer machen sich, sind die Mikrofone, die Kameras der Journalisten abgedreht, der Bleistift stumpf geworden, Luft. Da heißt es dann: „Die Regierung hat sich in Sachen Immobilienwirtschaft abgemeldet.“  — „Die ÖVP hat als Wirtschaftspartei jegliche Glaubwürdigkeit verloren“. — „Das nächste Mietrecht wird in der Arbeiterkammer geschrieben“. So unrecht haben die Kritiker nicht. Die Forderung der Arbeiterkammer, den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) auf alle Wohnungen auszudehnen, die älter als 20 Jahre sind, ist längst noch nicht vom Tisch. Die Auswirkungen hätten es in sich. Auf einmal würden die Mietobergrenzen in Wien automatisch für mehr als 80 Prozent aller Mietwohnungen gelten. Die Mieter könnten sich freuen – wer gibt schon gerne Geld für Mieten aus. Doch die Freude würde ihnen bald vergehen. Geringere Mieteinnahmen bedeuten nicht nur einen Rückgang bei den Renditen und eine Wertminderung der Objekte. Sie bedeuten auch eine geringere Sanierungs- und Neubautätigkeit Die Folgen davon wären sinkende Preise.  Nicht auszuschließen ist auch, dass die illegalen Ablösen wieder ihr Unwesen treiben könnten. Also mir sind diese Zeiten noch gut in Erinnerung – vor allem wenn ich an meine erste große Wohnung denke. Ohne Investitionsanreize wird es wohl nicht gehen, die drohende Wohnungsnot abzuwenden. Dazu ist auch eine Steuerpolitik notwendig, die das Vertrauen der Investoren verstärkt und zusätzliches Kapital ins Land holt. Die aktuelle Steuerpolitik allerdings lässt das Gegenteil befürchten. Dass der Gesetzgeber Immobilienbesitzern jederzeit einen Strich durch die Rechnung machen kann ist bekannt. Konsequenzen gibt es kaum – dafür ist die Macht der Immobilienbesitzer an der Wahlurne zu gering. Was aber dennoch sauer aufstößt, ist WIE mit ihnen umgegangen wird. Es werden Gesetze erlassen, die Durchführungsverordnungen dazu werden allerdings erst knapp sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten zur Begutachtung ausgeschickt – und dann noch dazu in recht bescheidener rechtlicher Qualität, wie von Spitzenjuristen immer wieder kritisiert. Ein gutes Beispiel dafür ist die Grundstückswerteverordnung. Das „Pauschalwert-Modell“ erweist sich als mehr als umständliche Modellberechnung unter Anwendung von Hochrechnungsfaktoren, ohne externe kostenpflichtige Hilfe vom durchschnittlichen Steuerpflichtigen nicht selbständig durchgeführt werden kann. Die in der Verordnung genannten Hochrechnungsfaktoren sind weder nachvollziehbar, noch plausibel. Dass Gesetze rechtlich einwandfrei nachvollziehbar ausformuliert werden, ist wohl zu viel verlangt. Dass man die volkswirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt wohl auch. Im schlimmsten Fall bleibt die Arbeit bei den (Höchst)Gerichten hängen. „Wenn die Politik nicht das Gesetz des Handeln übernimmt, wird es wohl am Verfassungsgerichtshof liegen, im Rahmen der neu eröffneten Möglichkeiten zur Anrufung des VfGH auch bei Mietrechtsangelegenheiten hier Anstöße für sachgerechte Veränderungen zu liefern, da sich der Verfassungsgerichtshof im Herbst 2015 auch für Beschwerden Einzelner in Mietrechtsfragen zuständig erklärt hat“, sagt ÖVI Präsident Georg Flödl – und da hat er Recht. Leider.