Das haben Landeshauptmann Markus Wallner und Wohnbaulandesrat Marco Tittler (beide ÖVP) am Dienstag bekanntgegeben. Man habe ein Wohnpaket geschnürt, dass insbesondere jungen Familien die Schaffung des ersten Eigentums erleichtern soll, betonte Wallner. Die Richtlinien seien stark vereinfacht worden.
Unter dem Titel Wohnbauförderung sind für 2023 155 Mio. Euro im Landesbudget veranschlagt. Neben der Vereinfachung der Fördersysteme im Neubau habe man speziell auf die Steuerungsfunktion für ökologisches Bauen geachtet. Anders als in der Vergangenheit gelten die von der Landesregierung am Dienstag einstimmig beschlossenen Richtlinien nur für ein Jahr anstatt wie üblich für zwei Jahre. "Wegen der momentan unsicheren Marktentwicklung - insbesondere aufgrund von steigenden Energiekosten und Inflation - sind wir vorsichtig und wollen auch flexibler bleiben", sagte Wallner.
Im Neubau - für 2023 sind Ausgaben in Höhe von ca. 86,4 Mio. Euro vorgesehen - wird die Basisförderung pro Quadratmeter durch Pauschalkredite ersetzt. Im privaten Wohnbau werden zwischen 40.000 und 100.000 Euro pro Wohneinheit je nach Objektart gewährt. In einem Beispiel skizziert könnten zwei Erwachsene mit einem Netto-Haushaltseinkommen von 4.760 Euro für eine 78 Quadratmeter große Wohnung bis zu 125.000 Euro an Wohnbauförderung erhalten. Bei einer Familie mit zwei Kindern wären es bei demselben Haushaltseinkommen für ein Doppel- bzw. Reihenhaus mit 128 Quadratmeter Wohnnutzfläche bis zu 135.000 Euro. Die angebotenen Zinssätze bezeichnete der Landeshauptmann als "sehr attraktiv". So kann der Wohnbauförderungsnehmer etwa zwischen einem Zinssatz von 0,25 Prozent (für die ersten fünf Jahre) oder einem Fixzinssatz von 1,25 Prozent für 35 Jahre entscheiden. Nicht mehr gefördert werden Gasheizungen.
Weil es gerade für viele junge Menschen und Familien schwierig geworden sei, die Eigenmittelquote von 20 Prozent für einen Kredit zu erfüllen, hat das Land auch eine neue Förderungsrichtlinie beschlossen, die bei der Aufbringung der Eigenmittel unterstützt. Unter bestimmten Bedingungen sind zinsfrei Mittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu bekommen, die innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen sind. Das Land verzichtet auch auf einen Eintrag ins Grundbuch.
Wie Tittler ausführte, wurden im öffentlichen Wohnbau die Baukosten-Obergrenzen nach oben geschraubt, Obergrenzen bestehen aber weiterhin. "Wir wollen mit den Gemeinden in den Dialog treten, wie öffentlicher Wohnbau wieder angekurbelt werden kann", sagte der Landesrat. In der Wohnhaussanierung sollen 2023 27 Mio. Euro an Förderung ausgeschüttet werden. Wallner und Tittler unterstrichen außerdem die Aufstockung der Wohnbeihilfe um zehn Millionen auf 39 Millionen Euro. In der Wohnbeihilferichtlinie für 2023 wurde die Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwands erhöht. Die Wohnbeihilferichtlinie war vor wenigen Monaten angepasst worden, zur erneuten Änderung sagte Tittler: "Wir haben versucht, auf die Entwicklungen der vergangenen Monate zu reagieren." (apa)