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Immofinanz fordert Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S Immo

Die versuchte Übernahme der S Immo durch die Immofinanz geht in die nächste Runde.
Patrick Baldia
S Immo & Immofinanz
S Immo & Immofinanz
© Christina Haeusler/Immofinanz

Nachdem der Büro- und Retail-Spezialist das angekündigte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der S Immo Ende März nachgebessert hat, fordert er nun das Übernahmeziel auf, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Ziel sei es, für die Aktionäre der S Immo eine rasche Entscheidungsgrundlage für die Annahme des Angebots innerhalb der Annahmefrist zu schaffen, heißt es in einer Aussendung der Immofinanz. Was konkret damit gemeint ist: Auf der außerordentlichen Hauptversammlung soll das in der Satzung der S Immo verankerte Höchststimmrecht gekippt werden. Bekanntlich hat die S Immo die ursprünglich für den 30. April 2021 angesetzte Hauptversammlung Ende März verschoben.

Laut besagtem Höchststimmrecht ist das Stimmrecht jedes Aktionärs bei 15 Prozent begrenzt – egal, ob er nun einen höheren Aktienanteils besitzt oder nicht. An dessen Aufhebung ist die Immofinanz bekanntlich mehrmals gescheitert. Für das angekündigte öffentliche Übernahmeangebot ist die Aufhebung jedenfalls eine ausdrückliche Bedingung. Unabhängig vom Übernahmeangebot sei dies ein Vorteil für die Aktionäre, argumentiert die Immofinanz. Die Begründung: Investoren würden Stimmrechtsbeschränkungen in der Regel als wirtschaftlich nachteilig einordnen. Außerdem entspreche die Abschaffung dem Corporate Governance-Grundsatz „one share-one vote“ und damit internationalen Grundsätzen am Kapitalmarkt.