Immofinanz-Vorstand und -Aufsichtsrat haben Sonntag Abend beschlossen, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung gemäß Übernahmegesetz zum Erwerb von sämtlichen ausstehenden auf Inhaber lautende Stückaktien der s Immo AG, die sich nicht im Eigentum der Bieterin befinden, zu erstatten, teilte das Unternehmen in einer ad hoc Medlung mit.
Der Angebotspreis pro Aktie der S IMMO AG soll 18,04 Euro auf einer cum-dividend Basis betragen. Das bedeutet, dass der Angebotspreis je S IMMO-Aktie um den Betrag einer allfälligen, zwischen dieser Bekanntmachung und der Abwicklung eines Angebots erklärten Dividende je S IMMO-Aktie reduziert wird, sofern die Abwicklung eines Angebots (Settlement) nach dem relevanten Dividendenstichtag stattfindet.
Der Preis von 18,04 Euro entspricht dem Schlusskurs der S IMMO-Aktie im Amtlichen Handel (Prime Market) der Wiener Börse von Freitag, dem 12. März 2021.
In Bezug auf den volumengewichteten durchschnittlichen S IMMO-Börsenkurs der letzten sechs Monate von 15,86 Euro je Aktie beträgt die Prämie rund 13,75 Prozent. IMMOFINANZ AG hält derzeit 19.499.437 Stück Aktien, entsprechend einem Anteil von rund 26,49 Prozent am Grundkapital der S IMMO AG.
Die eigenen Aktien der S IMMO AG sind vom Angebot ausgenommen.S IMMO AG hält 2.633.354 eigene Aktien (Stand: 07.03.2021). Der Bestand an eigenen Aktien der S IMMO AG kann sich gemäß den Bedingungen des laufenden Aktienrückkaufprogramms von S IMMO AG auf bis zu 2.916.381 Stückaktien erhöhen. Ausgehend vom derzeitigen Stand an eigenen Aktien umfasst ein Angebot daher den Erwerb von bis zu 51.476.105 Stückaktien, entsprechend rund 69,93 Prozent des Grundkapitals der S IMMO AG.
Für ein freiwilliges Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung (§ 25a ÜbG) gilt die gesetzliche Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus 1 Aktien aller S IMMO-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind. Diese Bedingung entfällt bei der Wandlung in ein Pflichtangebot. Der Vollzug des Angebots unterliegt der Bedingung, dass die Hauptversammlung der S IMMO AG eine Satzungsänderung zur Aufhebung von § 13 Abs (3) der Satzung (Höchststimmrecht) beschließt und diese Satzungsänderung in das Firmenbuch eingetragen ist. IMMOFINANZ AG wird eine entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung beantragen.