IMMOunited - Grundbuchauszug, Eigentumsrecht, Immobilienbewertung

IMMOunited Verkauf noch nicht in trockenen Tüchern

Bundeswettbewerbsbehörde BWB: Weitere Prüfungen aufgrund wettbewerblicher Bedenken notwendig
Michael Neubauer
Michael Neubauer
IMMOunited Verkauf noch nicht in trockenen Tüchern
Auf dem nach Ansicht der BWB relevanten Markt für digitale Dienste für die Immobilienbewertung und -marktanalyse für Dritte kommen die Zusammenschlusswerber auf Marktanteile deutlich über der Vermutungsschwelle einer Marktbeherrschung.
© ImmoFokus

Der Zusammenschluss wurde am 05.05.2025 bei der BWB angemeldet. Nach Auffassung der BWB ist das Zusammenschlussvorhaben in Phase I aufgrund wettbewerblicher Bedenken nicht freigabefähig.

Die BWB stellte daher am 13.06.2025 einen Antrag auf vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses an das Kartellgericht (Phase II).

Das Unternehmen Sprengnetter GmbH beabsichtigt indirekt sämtliche Geschäftsanteile an und somit alleinige Kontrolle über die IMMOunited GmbH und lexunited – online information system GmbH zu erwerben.

Betroffener Markt

Das Vorhaben betrifft den Geschäftszweig: Sonstige Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte, Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen und Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte.

Ermittlungen durch die BWB und wettbewerbliche Bedenken

Die BWB erhob umfangreiche Daten und führte Befragungen von Kundinnen und Kunden sowie Wettbewerbern der Zusammenschlusswerber und weiteren Marktteilnehmern durch. Insgesamt befragte die BWB über 500 Unternehmen.

Auf dem nach Ansicht der BWB relevanten Markt für digitale Dienste für die Immobilienbewertung und -marktanalyse für Dritte kommen die Zusammenschlusswerber auf Marktanteile deutlich über der Vermutungsschwelle einer Marktbeherrschung. Es bestehen Bedenken, dass es durch den Zusammenschluss zu Preiserhöhungen und der Verringerung der Wettbewerbsintensität kommt.

Ebenso gibt es Bedenken einer Abschottung von Wettbewerbern, auf einer Reihe von Kandidatenmärkten. Ferner besteht die Gefahr, dass es zu einer Erhöhung der Markteintrittsbarrieren, auch durch die Bündelung von Produkten, kommt.

Im Ergebnis ist der Zusammenschluss nach Auffassung der BWB in Phase I nicht freigabefähig, sondern bedarf einer vertieften Prüfung durch das Kartellgericht (Phase II). Die BWB stellte daher vor Ablauf der Frist von Phase I einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.

Prüfung von Zusammenschlüssen

Unter bestimmten Voraussetzungen wie bspw. der Erreichung von bestimmten Umsatzschwellen werden Zusammenschlüsse von Unternehmen bei der BWB angemeldet und geprüft. Die Zusammenschlusskontrolle stellt sicher, dass auf Märkten unter anderem Innovation, Preiswettbewerb und Qualitätswettbewerb aufrechterhalten wird. Die Wettbewerbsbehörde hat vier Wochen Zeit den Zusammenschluss zu prüfen (sogenannte Phase I). Die Frist der Prüfung kann durch die anmeldenden Unternehmen um zwei Wochen verlängert werden. Dritte, Unternehmen oder Verbraucher und Verbraucherinnen, können in Phase I ihre Bedenken bei der BWB einmelden. Zeigt die Überprüfung, dass ein Zusammenschluss zu einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens führt und die wettbewerblichen Bedenken nicht durch Auflagen ausgeräumt werden können, stellt die BWB einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht (sogenannte Phase II). Das Kartellgericht hat fünf Monate Zeit den Antrag zu prüfen. Eine Verlängerung auf sechs Monate durch die Anmelder ist möglich.