Ein milliardenschwerer Kredit der Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen an ihre Muttergesellschaft Vonovia hat den aktivistischen Investor Elliott Management auf den Plan gerufen. Elliott fordert über seine an den Berlinern beteiligte Tochtergesellschaft Cornwall eine Sonderprüfung des bis zu zwei Milliarden Euro schweren Darlehens, das die Deutsche Wohnen ihrem Großaktionär Vonovia zur Verfügung gestellt hat.
Die Gesellschaft Cornwall will bei der Deutsche-Wohnen-Hauptversammlung die Bestellung eines unabhängigen Sonderprüfers durchsetzen. Dieser solle untersuchen, ob der Deutschen Wohnen ein Nachteil durch den Kredit entstanden sein könnte - denn möglicherweise hätten die Berliner das Geld auch gewinnbringender anlegen können als bei ihrem Großaktionär. Zudem solle geprüft werden, ob der Deutschen Wohnen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei und ob die Verzinsung des Darlehens an die Marktgegebenheiten angepasst worden sei.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Wohnen erklärte in einer Stellungnahme indes, er sehe keinen Anlass für eine Sonderprüfung. "Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten oder Gesetzesverstöße von Vorstand oder Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen", teilte er mit. Nun muss die Hauptversammlung entscheiden.
Die Übernahme der Deutschen Wohnen durch Vonovia war kurz vor der Kreditvergabe, die im Jänner 2022 verkündet wurde, endgültig abgeschlossen worden. Vonovia hält aktuell knapp unter 90 Prozent der Deutsche-Wohnen-Aktien. Elliott wollte sich nicht zur Höhe seiner Beteiligung an der Deutsche Wohnen äußern.
Es bestünden Anhaltspunkte dafür, dass das am 4. Jänner 2022 vereinbarte ungesicherte Darlehen "gegen aktienrechtliche Vorschriften verstößt und nicht im Unternehmensinteresse der Deutsche Wohnen und ihrer Aktionäre liegt", hieß es in dem Cornwall-Antrag weiter. Möglicherweise hätten der Deutschen Wohnen und ihren anderen Anteilseignern der Erwerb neuer Objekte am Immobilienmarkt, Investitionen in den eigenen Bestand oder der Erwerb eigener Aktien mehr Vorteile gebracht. Der Mutterkonzern Vonovia, der Anträge bei der Hauptversammlung als mit weitem Abstand größter Aktionär ablehnen kann, solle sich nicht an einem Votum bei der Hauptversammlung beteiligen, um eine unabhängige Untersuchung zu ermöglichen. Insidern zufolge besteht auch die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen, sollte der Antrag bei dem virtuellen Aktionärstreffen am 15. Juni scheitern.
Der Deutsche-Wohnen-Aufsichtsrat wies die Kritik in einer Stellungnahme zurück. Das Darlehen sei der Muttergesellschaft "auf Basis einer pflichtgemäßen unternehmerischen Entscheidung über die bestmögliche Verwendung" gewährt worden, die Konditionen seien "marktüblich" gewesen. Das Darlehen habe den Bochumern auch nicht dazu gedient, sich weiter mit Aktien der Deutschen Wohnen einzudecken. (apa)