Privatvermieter dürfen an der eigenen Wohnadresse Zimmer anbieten (bis zu zehn Betten). Wer zur Vermarktung die Internet Plattform Airbnb nutzt, darf kein Frühstück oder andere touristische Leistungen mitverkaufen. Von der Garconniere bis zum Zimmer in einem Schloss reicht in Kärnten das Angebot im Internet. Die Wirtschaftskammer kontrolliert, ob die Orts- und Nächtigungstaxe abgeführt werde, es gehe ums Sozialversicherung und finanzrechtliche Fragen, sagte Wolfgang Kuttnig. Die Kammer startete in Kärnten im Herbst eine Aktion scharf gegen Schwarzanbieter im Internet