Der Beschluss der Kärntner Landesregierung, Forderungen aus Wohnbauförderungsdarlehen an den Bund zu verpfänden, als Sicherstellung für einen 352-Millionen-Euro-Kredit, sorgt bei Gläubigern des Landes und der Heta für Unruhe. Die Regierung hat den Beschluss gefällt, der Landtag hat aber noch nicht entschieden. Gläubiger argumentieren nun säbelrasselnd, das Vorhaben widerspreche Vereinbarungen, die das Land Kärnten bei der Begebung von (nicht besicherten) Anleihen getroffen habe. Darin hat sich das Land, salopp gesprochen, verpflichtet, die Anleihe dann mit Sicherheiten zu versehen, wenn sie das auch bei neuen Geldbeschaffungsaktionen tun sollte. Es geht also um die Gleichbehandlung von Gläubigern.