Die Kärntner Immobilien- und Vermögenstreuhänder argumentieren gegen eine Leerstandsabgabe - die bisher im südlichsten Bundesland allerdings politisch nicht absehbar sei. Plädiert wird für eine sachliche, fundierte Diskussion auf Basis qualitativer Daten und klarer Definitionen. Doch genau solche Daten und Definitionen fehlten nicht nur in Kärnten, sondern auch in anderen Bundesländern, so die Wirtschaftskammer-Fachgruppe am Mittwoch via Aussendung.
Ein grundsätzliches Problem sei auch die unklare Definition von Leerstand. Verschiedene Studien legten unterschiedliche Kriterien an, was Leerstand eigentlich ist. Eine bundesweit einheitliche Definition, ab wann von Leerstand gesprochen werden kann, sei Grundvoraussetzung um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Schätzungen zur Zahl von Leerständen gehen seitens unterschiedlicher Player sehr weit auseinander.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der hohe Verwaltungsaufwand, der mit der Einhebung einer Leerstandsabgabe verbunden sei. Die Erfassung der Leerstände sei komplex und erfordere einen hohen bürokratischen Aufwand. Die Einnahmen aus der Leerstandsabgabe stünden in keinem Verhältnis zu den Verwaltungs- und Kontrollkosten, so die Vertreter der Kärntner Immo-Branche. (apa)