Die Soravia-Tochter Adomo Beteiligungs GmbH muss nach zwei Unternehmenszukäufen, die ohne Freigabe der BWB bzw. des Kartellgerichts durchgeführt wurden, eine Geldbuße von in Summe 150.000 Euro bezahlen, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde am Mittwoch mit.
Bei den übernommenen Unternehmen handelt es sich um mehr als 50 Prozent der Anteile der Universal Gebäudereinigung Gesellschaft m.b.H. sowie um sämtliche Anteile der Duo Holding GmbH.
Die Zusammenschlüsse seien verspätet und nach einer Selbstanzeige am 30. Dezember 2021 bei der BWB angemeldet worden, heißt es laut Behörde.
Der entscheidungserhebliche Sachverhalt wurde von ADOMO Beteiligungs GmbH außer Streit gestellt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
ADOMO Beteiligungs GmbH bündelt das Dienstleistungsportfolio der Soravia-Gruppe in den Bereichen Asset-, Property- und Facility-Management. Universal Gebäudereinigung Gesellschaft m.b.H. ist im Bereich Reinigungsdienstleistungen tätig und umfasst unter anderem Grundreinigung, Fensterreinigung, Baureinigung und Teppichreinigung. DUO Holding GmbH ist die oberste Holdinggesellschaft der DUO-Gruppe, die im erster Linie in den Bereichen der Immobiliendienstleistungen und Personaldienstleistungen tätig ist. Die Zusammenschlüsse betrafen die Geschäftsfelder Facility Management, Gebäudereinigung, Winterdienste, Garten- und Landschaftsbau, sowie Personaldienstleistungen.
Verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses
Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Freigabe der BWB bzw. des Kartellgerichts durchgeführt werden. Wegen verbotener Durchführungen kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB eine Geldbuße verhängen. (apa/red)