Die hohe Inflation und die in Folge auftretende Teuerungswelle bereiten den Menschen Sorgen. Hinzu kommt die anhaltende Verunsicherung bei der Energieversorgung und große Herausforderungen durch die Energiewende, die den Ruf nach staatlichen Eingriffen immer lauter werden lassen. Es ist Aufgabe des Staates, unterstützend einzugreifen, die Menschen zu entlasten und Härtefälle abzufedern. Doch ist dabei große Vorsicht geboten, um nicht am Ende des Tages eine ungleich höhere Rechnung bezahlen zu müssen. Auftretende Schwierigkeiten durch strengere Regulierungen lösen zu wollen, wird nicht für Gerechtigkeit sorgen, im Gegenteil.
Bis zur letzten Minute kämpften Mietervertreter für eine neuerliche Aussetzung der Wertanpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge. Ein neuerliches Verschieben hätte dringend nötige Investitionen in Immobilien massiv behindert, denn auch für Eigentümer ist es eine Herausforderung, die für Sanierungen massiv gestiegenen Material- und Arbeitskosten aufzubringen.
Nicht weniger folgenschwer erweisen sich Begehrlichkeiten, mit denen eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des MRG angestrebt wird. Das österreichische Mietrecht zählt laut OECD bereits jetzt weltweit zu den am strengsten regulierten Mietrechtsgesetzen. Weitere Regulierungen in der Mietzinsbildung und Einschränkungen über die Bande vermindern Einnahmen und erschweren wichtige Investitionen.
Rund 50% der ÖsterreicherInnen leben im Eigentum. Auch im Fall einer Eigennutzung haben exzessive Regulierungen negative Auswirkungen auf das Eigentum. Der Wert einer Liegenschaft bemisst sich nicht ausschließlich nach dessen Substanzwert, sondern auch der Ertragswert findet in der Bewertung entsprechend Berücksichtigung.
Auswirkungen auf das Eigentum – ob nun selbst nutzend oder in Form der Vermietung – bringt auch der Ausstieg aus fossilen Energieträgern mit sich. Für den Umstieg fehlen mögliche Alternativen. Eine Pelletsheizung lässt sich in einem städtischen Zinshaus mangels Lagerungsmöglichkeit zumeist nicht installieren. Der Anschluss an die Fernwärme ist nicht überall möglich und oft nicht sinnvoll. Die Lösungen liegen somit noch nicht auf dem Tisch.
Abgesehen von den fehlenden Alternativen ist die Kostentragung für den Umstieg ungeklärt. Im Zuge eines ZIB 1 Interviews habe ich auf das Dilemma verwiesen, wonach einerseits Investitionen getätigt werden sollen, dem Eigentümer geradezu abverlangt werden, andererseits sind die Bedingungen für deren Finanzierung aufgrund des streng regulierten Mietrechts nicht sichergestellt. Finanzierung sollte derjenige übernehmen, der die Vorteile daraus zieht – es muss aber auch von der öffentlichen Hand entsprechend Unterstützung geleistet werden. Es ist Aufgabe der Politik, durch Anreize und Liberalisierung die Voraussetzungen für sinnvolle Maßnahmen zu schaffen.
Ein weiteres Beispiel für verfehlte Politik stellt die mittlerweile in einigen Bundesländern umgesetzte oder in Umsetzung begriffene Leerstandsbesteuerung dar. Auch hier zeigt sich, dass eine exzessive Mietrechtsregulierung und ein gravierender Fehlbelag im öffentlichen Wohnsektor das eigentliche Problem im Mietrecht sind. 60% sämtlicher Mietverhältnisse betreffen Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Um leistbare Wohnungen auf den Markt zu bringen, muss der öffentliche Mietsektor eine bessere Treffsicherheit aufweisen. Unsere Vorschläge dazu liegen seit Jahren auf dem Tisch.
Weder gibt es eine allgemein anerkannte Definition, was unter Leerstand zu verstehen ist, noch gibt es seriöse Methoden zu dessen Erhebung. Dies stellte auch das Finanzministerium fest. Eine Stromrechnung sagt nun einmal nichts über die reale Situation eines Leerstandes aus. Abgesehen von dem finanziellen und bürokratischen Aufwand für eine etwaige Erhebung bewirkt die Leerstandsbesteuerung auch keinen Lenkungseffekt.
Steuern auf Leerstand zerstören das Vertrauen der Menschen in das Grundrecht auf Eigentum. Über Jahre wurde die Anschaffung von Immobilien zur Vorsorge für die eigene Pension oder zur Versorgung der Kinder propagiert. Nun wird Eigentum torpediert.
Ignoriert wird die Tatsache, dass das Hauptproblem der Leerstand durch Mieter darstellt, die eine günstige Wohnung (mit Altmietzins) als „Opernwohnung“ behalten oder leer stehen lassen. damit irgendwann Eintrittsrechte behauptet werden können.
Das Eigentum ist ein Vollrecht. Es muss jedem Eigentümer überlassen bleiben, was er mit seinem Eigentum macht.