Auch nach Ende der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) bleibt eine nachhaltige Kreditvergabe für die Stabilität des Finanzmarkts essenziell. Das Gremium hat daher folgende Begleitmaßnahmen beschlossen bzw. befürwortet:
Leitlinie zu den Vergabestandards: Das Gremium betont, dass die Beleihungsquote nicht mehr als 90%, die Schuldendienstquote nicht mehr als 40% und die maximale Laufzeit nicht mehr als 35 Jahre betragen soll. Der Anteil der Kredite, die diese Kriterien nicht erfüllen, soll nicht mehr als 20% der Neukreditvergabe in einem Quartal ausmachen.
Erhöhung der Meldefrequenz: Die Finanzmarktaufsicht wird für ein zeitnäheres Monitoring der Vergabestandards die entsprechende Datenerhebung („VERA-H“) auf eine vierteljährliche Meldung umstellen.