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KIM-Verordnung fällt - strenge Regeln bleiben

Finanzmarktstabilitätsgremiums hält nachhaltige Kreditvergabe für die Stabilität des Finanzmarkts essenziell.
Michael Neubauer
KIM-Verordnung fällt - strenge Regeln bleiben
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Auch nach Ende der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) bleibt eine nachhaltige Kreditvergabe für die Stabilität des Finanzmarkts essenziell. Das Gremium hat daher folgende Begleitmaßnahmen beschlossen bzw. befürwortet:

Leitlinie zu den Vergabestandards: Das Gremium betont, dass die Beleihungsquote nicht mehr als 90%, die Schuldendienstquote nicht mehr als 40% und die maximale Laufzeit nicht mehr als 35 Jahre betragen soll. Der Anteil der Kredite, die diese Kriterien nicht erfüllen, soll nicht mehr als 20% der Neukreditvergabe in einem Quartal ausmachen.

Erhöhung der Meldefrequenz: Die Finanzmarktaufsicht wird für ein zeitnäheres Monitoring der Vergabestandards die entsprechende Datenerhebung („VERA-H“) auf eine vierteljährliche Meldung umstellen.

  • Zusätzliche Veröffentlichungen: Die Oesterreichische Nationalbank wird Details zur Entwicklung der Kreditvergabe regelmäßig veröffentlichen.
  • Kapitalbezogene Maßnahmen: Das Gremium wird in den kommenden Sitzungen gemeinsam mit Finanzmarktaufsicht und Oesterreichischer Nationalbank kapitalbezogene Maßnahmen evaluieren.