Bei der heutigen Tagsatzung vor dem Handelsgericht Wien haben die Gläubiger dem im August 2025 von Klemens Hallmann eingebrachten Sanierungsplan mit Eigenverwaltung zugestimmt. Damit ist ein wesentlicher Grundstein für die geordnete Stabilisierung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens sowie die Erfüllung der angebotenen Gläubigerquote gelegt.
Sanierungsverwalter Stephan Riel hatte den Gläubigern empfohlen, den verbesserten Sanierungsplan mit einer Quote von 35 % anzunehmen. Die erste Rate von 10 % sowie die Verfahrenskosten müssen bis 28. Februar 2026 beim Verwalter hinterlegt werden. Erst danach kann das Gericht den Plan bestätigen und das Verfahren aufheben. Weitere 10 % sind innerhalb von 12 Monaten, die restlichen 15 % innerhalb von 24 Monaten nach Annahme zu zahlen.
Zusätzlich soll Vermögen des Schuldners Stephan Riel als Treuhänder übergeben werden, um eine mögliche Superquote zu erreichen. Diese ist auf maximal 10 % begrenzt – damit könnten die unbesicherten Gläubiger im Idealfall bis zu 45 % ihrer Forderungen erhalten. Im Mittelpunkt steht ein außergewöhnliches Kunstwerk: der „Castello Cube“, an dem Hallmann mit rund 32 Prozent beteiligt sein soll. Wird dieses Werk erfolgreich veräußert, könnten die Gläubiger mehr als die ursprünglich angebotene 30 %-Quote erhalten. Damit wäre das Verfahren eines der seltenen Beispiele, in denen ein Insolvenzplan übererfüllt wird.
Neben dem Castello Cube sollen auch weitere Vermögenswerte – darunter Kunstsammlungen, Luxusautos und Weine – über Auktionshäuser wie Dorotheum oder Sotheby’s verwertet werden.
„Die Sanierungsplanquote soll durch eine geordnete, mittelfristige Verwertung des schuldnerischen Vermögens aufgebracht werden. Zudem ist es notwendig, dass die Gläubiger von Eventualverbindlichkeiten Rückstehungserklärungen abgeben“, erklärt Tanja Schartel vom KSV1870. Diese Eventualverbindlichkeiten resultieren überwiegend aus Haftungen des Schuldners für Finanzierungen von Projektgesellschaften aus seiner Firmengruppe.