Zurück zum Start. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch die Behörden ohne Einbezug der Anrainer war dem Verwaltungsgerichtshof zu wenig. Die Stadt Wien müsse das Projekt nun erneut prüfen. Bei der zuständigen MA 37 gehe man aber davon aus, dass die Aufhebung der Baubewilligung aus rein formalen Gründen erfolgt sei, schreibt die Tageszeitung „Kurier“.