Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet eine Aktion, um Kreditnehmer zu entlasten und die bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr ca. iHv 2 % der Kreditsumme von den Banken zurückzufordern.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung zu einer Servicepauschale eines Fitness-Centers einen Wechsel in seiner Rechtsprechung vollzogen: Vor Jahren hatte der OGH im Rahmen einer Prüfung von Klauseln die Zulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühren bejaht, da es sich um einen Teil der Hauptleistungen handle und daher nicht kontrollunterworfen sei.
Heute geht der OGH – im Lichte der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) – davon aus, dass diese Klauseln sehr wohl auf Sitten- und Gesetzwidrigkeit zu prüfen sind.
Für den OGH ist die Verrechnung von Entgelten ohne konkrete Zusatzleistung und ohne konkrete Kosten als unzulässig anzusehen. Dabei ist die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht (Bonitätsprüfung) nicht als Zusatzleistung anzusehen.
„Wir gehen davon aus, dass die Banken bei Verbraucherkrediten die Kreditbearbeitungsgebühren nicht verrechnen dürfen bzw für bestehende Verbraucherkredite zurückzuzahlen haben,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.
„Gemeinsam mit Rechtsanwalt Robert Haupt und dP die Prozessfinanzierer starten wir daher diese Sammelaktion.“