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Kurzarbeit bei Bauunternehmen im Visier der Behörden

Mehr als 10.000 Betriebe wurden im letzten Jahr in Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Das führte zu knapp 6.000 Kontrollmeldungen, ein großer Teil entfällt auf das Baugewerbe.
Lisa Grüner
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Mehr als 10.000 Betriebe untersuchte die Finanzpolizei von April 2020 bis Juni 2021 im Zusammenhang mit der Kurzarbeit. Von den 6.000 Kontrollmeldungen ging der Großteil der Meldungen (4.936) an das AMS, 648 an die Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie 297 an die Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) im Bundeskriminalamt. 

„Die Unternehmen werden in erster Linie nach Anzeigen, aber auch nach Risikokriterien ausgewählt. Darüber hinaus führt die Finanzpolizei auch Zufallskontrollen durch. Die Kurzarbeitskontrollen finden vor allem in jenen Branchen statt, die wenig bis gar nicht von den Lockdowns betroffen waren und trotzdem Kurzarbeit angemeldet haben. Einen Schwerpunkt bilden dabei das Bau- und das Baunebengewerbe, da in diesem Bereich nahezu ohne Unterbrechungen weiter gearbeitet und dennoch in vielen Fällen Kurzarbeit angemeldet wurde. Die Strafanträge, die die Finanzpolizei bei den Kurzarbeitskontrollen bisher gestellt hat, sind fast ausschließlich auf absichtliche Fehlaufzeichnungen oder nicht geführte Aufzeichnungen zurückzuführen", so ein Sprecher aus dem Finanzministerium.

Einen Schwerpunkt bilden dabei das Bau- und das Baunebengewerbe, da in diesem Bereich nahezu ohne Unterbrechungen weiter gearbeitet und dennoch in vielen Fällen Kurzarbeit angemeldet wurde.