Zuerst kündigte die neue türkis-blaue Regierung eine Woche vor Weihnachten an, das bestehende gesetzliche Lagezuschlagsverbot in Gründerzeitvierteln kippen zu wollen. Dadurch wird es möglich, die Quadratmetermiete von Altbauwohnungen in vielen Lagen rund um den Gürtel auf einen Schlag um ein bis drei Euro anzuheben. Wohlgemerkt: bei Neuvermietung einer Wohnung und sofern es politisch zu keiner wie auch immer gearteten „Einschleifregelung" kommen sollte. Die am 5. Jänner 2018 veröffentlichte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), dämpfte die zugesagten Vorteile für Hausbesitzer. Ein Verfahren um den zu Unrecht eingehobenen Lagezuschlag einer Mieterin im fünften Wiener Gemeindebezirk, sorgt für weitere Debatten der Beurteilung welche Gebiete laut Lagezuschlagskarte und welche laut „faktischer Umgebung der Liegenschaft“ gelten. Die Mietervereinigung freut sich über die nun vom OGH bestätigte Rechtsansicht, dass die Höhe der Grundkosten in gewissen Lagen keine Auskunft darüber gibt, ob eine Lage durchschnittlich oder überdurchschnittlich sei. Generell eröffnet das Urteil aber jedenfalls den Mietern von Altbauwohnungen mehr Chancen, ihre Miete anzufechten. Insbesondere auf die Schlichtungsstelle dürfte mehr Arbeit zukommen, und diese wird wohl künftig auch in „Lagezuschlagslagen" viel genauer hinsehen müssen.