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Leerstandsabgabe bringt Wohnungsmangel nicht in Griff

Nur mit einer Mobilisierung von Wohnraum durch eine Leerstandsabgabe "wird man den Wohnungsmangel in Österreich nicht in den Griff bekommen", sagt der Wifo-Ökonom Michael Klien zu der neu aufgeflammten Diskussion zu diesem Thema. Recht hat er.
Michael Neubauer
Michael Neubauer
NEUBAUER, Michael
NEUBAUER, Michael
© REMG

Helfen könne nur mehr Wohnbau. Entscheidungen für einen Zweitwohnsitz würden durch eine Wohnungs-Leerstandsabgabe von einigen tausend Euro im Jahr nicht beeinflusst werden, meinte der Experte am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal" des ORF-Radio. Damit aber liegt er, meiner Meinung nach, falsch.

Ja es stimmt. Wer sich eine Ferienwohnung an einem schönen Ort leisten könne, werde die im steirischen Modell angedachten 1.000 oder 2.000 Euro im Jahr in Kauf nehmen. Per Definition seien es ja eher wohlhabende Leute, die sich einen Zweitwohnsitz leisten. "Insofern wird nicht den großen Unterschied machen."

Mit einer Leerstandsabgabe könnte der Staat potenziell entweder bis zu 1,8 Mrd. Euro pro Jahr an Steuern einnehmen oder aber die Eigentümer von bis zu 198.000 Wohnungen zur Vermietung ihrer Wohnungen bringen. Diese Schätzung veröffentlichte am Donnerstag das (zu einem großen Teil aus Mitteln der Arbeiterkammer finanzierte) Momentum Institut, basierend auf Daten der Statistik Austria und der Österreichischen Nationalbank (OeNB), wie erklärt wurde.

Klingt gut. 1,8 Mrd. Euro Mehreinnahmen kann jedes Budget vertragen. Aber: Die Leerstandsabgabe ist Symtombekämpfung mit untauglichen Mitteln. Ursachenfindung ist angesagt.

198.000 Wohnungen - bleiben wir jetzt einal bei dieser Zahl - exakte Eerhebungen gibt es nicht - stehen ja nicht ohne Grund leer. Eigentümer, die ihre Wohnung leerstehen lassen, müssen zumindest die Betriebskosten zahlen. Das kostet Liquidität. Das schmerzt jeden Investor. Vielleicht stehen auch Wiohnungn leer, weil sich eine vor einer Vermietung durchzuführende Renovierung einfach nicht rechnet?  Kann sich ein Eigentümer von unter den Vollanwendungsbereich des MRG fallenden Wohnungen eine Sanierung überhaupt leisten?

In Wirklichkeit müsste das gesamte System - Mietrecht, gefördeter und freifinazierter, gemeinnütziger Wohnbau, Bauherrenmodelle, Vorsorgewohungen inklusive Bauordnung auf den Prüfstand - und frei von ideologischen Scheuklappen - einer sinnvollen Reform unterzogen werden. Nein. Nicht müsste. Es muss.