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Leerstandsabgabe - Keine einheitliche Linie in Bundesländern absehbar

Novelle gab Einführung für Länder frei und erleichtert effektive Abgaben - Einführung in einigen Bundesländern offen, aus anderen kamen AbsagenWien
Michael Neubauer
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© AdobeStock | Was die Einführung einer Leerstandsabgabe betrifft, zeichnet sich in den österreichischen Bundesländern keine einheitliche Linie ab

Nach der im April im Nationalrat beschlossenen Novelle zur Leerstandsabgabe, die den Bundesländern eine Einhebung effektiv ermöglicht, zeichnet sich keine einheitliche Linie ab. Während mancherorts eine Einführung diskutiert wird, erteilten Niederösterreich und Oberösterreich dem schon Absagen. In der Steiermark, in Salzburg und in Vorarlberg existieren solche oder ähnliche Steuern bereits. In Tirol wird wiederum über eine Verschärfung nachgedacht.

Vor der Verfassungsnovelle im April konnten solche Abgaben nur eingeschränkt verhängt werden. Mit dem Gesetz gab der Bund die Abgabe quasi frei. Einige Bundesländer werden von der Möglichkeit allerdings keinen Gebrauch machen, etwa Niederösterreich, wo keine Einführung geplant ist. "Wir sind generell skeptisch, was neue Steuern anlangt. Und Steuern auf Eigentum sehen wir noch viel kritischer. Deshalb sehen wir diesbezüglich keinen Handlungsbedarf, in Niederösterreich tätig zu werden", teilte ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger auf APA-Anfrage mit.

Auch Oberösterreich wird die Abgabe nicht einführen. Begründet wurde dies zuletzt von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) unter anderem mit den potenziellen Auswirkungen, die mangels konkreter Daten nicht abschätzbar seien.

In Wien ist zumindest vorerst nicht an die Einführung einer Leerstandsabgabe gedacht, auch wenn es etwa seitens der Grünen schon wiederholt Forderungen in diese Richtung gab. Tatsächlich ist auch die regierende SPÖ nicht völlig abgeneigt. Allerdings fordert man vom Bund klare Richtlinien dafür ein. Die Regierungsparteien seien am Zug, die Bundesländer an einen Tisch zu holen und ernst gemeinte Gespräche zu führen, hieß es zuletzt aus dem roten Rathausklub. Es brauche "konkrete Spielregeln". Unabhängig davon wird es jedoch in Wien eine Abgabe auf Zweitwohnsitze geben.

Im Burgenland, wo es derzeit ebenso keine Leerstandsabgabe gibt, wird auf regionale Unterschiede verwiesen. Aus dem Büro von Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) hieß es auf APA-Anfrage, dass im Burgenland die Mobilisierung von ungenutztem Bauland im Vordergrund stehe und hierzu wurde die Baulandmobilisierungsabgabe eingeführt. Das Thema Wohnungsleerstand sei hier kein so akutes wie in anderen Bundesländern.

Uneinigkeit zeichnet sich in Kärnten ab. Ein Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) erklärte auf APA-Anfrage, dass sich das Thema "in Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern SPÖ und ÖVP" befinde: "Seitens der SPÖ sprechen wir uns für eine Leerstandsabgabe aus, weil sie unter anderem auch ein geeignetes Instrumentarium ist, um insbesondere strategischen Leerstand hintanzuhalten und damit auch als Maßnahme für mehr leistbaren Wohnraum zu sehen ist." Ablehnung kam dagegen von der Kärntner ÖVP. ÖVP und SPÖ hätten zwar eine Abgabenreform vereinbart, die Gespräche dazu befänden sich aber noch am Anfang. Dass in letzter Zeit speziell zur Leerstandsabgabe verhandelt wurde, könne man nicht bestätigen, so die Auskunft aus dem Büro von LHStv. Martin Gruber (ÖVP).

In der Steiermark existiert bereits eine Leerstandsabgabe. Diese wird dort von der Gemeinde bestimmt, wie 2022 im Steiermärkischen Zweit- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz (StZWAG) festgelegt wurde. Für eine Wohnung mit 100 m2 Nutzfläche darf der Betrag im Kalenderjahr 1.000 Euro nicht überschreiten, wobei bei kleineren oder größeren Wohnungen der Betrag angepasst wird. Die Umsetzung scheitert allerdings z. B. in Graz und anderen Gemeinden daran, dass die entsprechenden Daten noch nicht vollständig erfasst wurden.

In Tirol gibt es eine Leerstandsabgabe seit Jänner 2023. Sie war von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung eingeführt worden und sah Abgaben je nach Wohnungsgröße in Höhe von mindestens zehn Euro bis maximal 215 Euro pro Monat vor. Die Leerstandsabgabe wurde aber seit ihrer Beschlussfassung aufgrund der Höhe (maximal 2.200 Euro pro Jahr) sowie zahlreicher Ausnahmen vielfach als zahnlos kritisiert. Und sie blieb offenbar bisher deutlich unter den Erwartungen, da lediglich 900 leer stehende Wohnungen bis zum Meldestichtag 30. April 2024 angegeben wurden. Die nunmehrige Landesregierung aus ÖVP und SPÖ kündigte für den Herbst eine Gesetzesnovelle an, die eine Verschärfung bringen soll. Allerdings meldete man datenschutzrechtliche Bedenken an, die geklärt werden müssten. Man sei aktuell dabei, die "legistischen Grundlagen mit dem Bund abzustimmen, damit wir wissen, wie weit wir gehen können", hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zur APA.

Das Land Salzburg gibt Gemeinden seit 1. Jänner 2023 die Möglichkeit, eine Abgabe auf leer stehende Wohnungen einzuheben. Die Regelung bietet allerdings zahlreiche Ausnahmen. Zudem wird der Leerstand nicht systematisch erhoben, die Eigentümer melden sich selbst bei den Gemeinden. Grundvoraussetzung für die Einhebung ist, dass eine Wohnung mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr leer steht. Die Höhe der Abgabe ist gestaffelt, unterscheidet zwischen Alt- und Neubau und beginnt bei 400 Euro jährlich für bis zu 40 Quadratmeter und endet bei 5.000 Euro jährlich für eine mehr als 220 Quadratmeter Wohnung im Neubau. Nach der Verfassungsnovelle im April 2024 kam es im Salzburger Landtag zu heftigen Diskussionen zwischen der schwarz-blauen Landesregierung und der Opposition, die bis zu 16.300 leer stehende Wohnungen im Bundesland vermutet. SPÖ, KPÖ Plus und Grüne fordern unisono eine höhere Abgabe. ÖVP und FPÖ halten die Rechtslage hingegen für gut, die beiden Landesregierungsparteien wollen nun aber die Einhebung und Wirkung der Leerstandsabgabe für 2024 evaluieren lassen.

In Vorarlberg wurde per 1. Jänner 2024 eine Leerstandsabgabe eingeführt, indem das Zweitwohnsitzabgabegesetz angepasst wurde. Dem Gesetz zufolge gelten Wohnungen, die mehr als die Hälfte des Kalenderjahres keine Hauptwohnsitz-Meldung haben, als Zweitwohnsitz und können abgabenpflichtig werden. Es wurden auch einige Ausnahmen definiert. Ob eine Abgabe zu entrichten ist oder nicht, entscheidet die jeweilige Gemeinde, sie muss auch die Höhe der Abgabe festlegen. Im Maximalfall sind 2.775 Euro pro Jahr zu bezahlen. Eingeführt wurde die Zweitwohnsitzabgabe etwa bereits in der Landeshauptstadt Bregenz, dort werden bis zu 1.335,78 Euro pro Jahr fällig. (apa)