Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat eine Novelle zur Neugestaltung der Leerstandsabgabe in Begutachtung geschickt. Künftig soll die Entscheidung über die Einhebung bei den Städten und Gemeinden liegen. Auch bei der Abgabenhöhe wird es Neuerungen geben: Bis zu 30 Prozent eines vom Land vorgegebenen "Basismietwerts" dürfen verlangt werden. Ein Inkrafttreten sei mit 1. Jänner 2026 geplant, berichteten ORF Tirol und "Tiroler Tageszeitung" am Freitag.
Diesen "Basismietwert" will das Land über eine Verordnung je Gemeinde bestimmen, eine externe Firma wurde für die Erstellung eines Mietpreisspiegels beauftragt. Zu- und Abschläge je nach Wohnungsgröße sollen möglich sein. Inwieweit der Rahmen von 30 Prozent ausgeschöpft werde, hänge von der Entscheidung in der jeweiligen Gemeinde ab. Die automatische Pflicht für alle Tiroler Gemeinden zur Einhebung einer Leerstandsabgabe würde in der nun vorgelegten Gesetzesnovelle abgeschafft, weil der Wohndruck nicht in allen Kommunen gleich hoch sei.
Allerdings bekommen die Gemeinden nun einen Hebel zur besseren Übersicht in die Hand. Künftig sollen sie bei nicht fristgerechter Überweisung der Abgabe eine Registerabfrage machen dürfen, die bisher aus Datenschutzgründen bedenklich gewesen war. Diese Bedenken könnten aber "nur durch einen Präzedenzfall vor dem Verfassungsgericht" gelöst werden, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zur APA. Mit der Registerabfrage sollen aber mehr tatsächlich leer stehende Wohnungen bekannt werden, nachdem Eigentümer bisher selbst den Leerstand angeben mussten. Allerdings bleibt die Leerstandsabgabe eine "Selbstbemessungsabgabe". Bis August diesen Jahres sollen laut "TT" nur 1.300 Meldungen eingegangen sein.
Ausnahmen bleiben größtenteils
In Tirol war die Leerstandsabgabe von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung eingeführt worden. Sie wurde seither aufgrund der Höhe der Leerstandsabgabe (maximal 2.200 Euro pro Jahr) sowie der zahlreichen Ausnahmen vielfach als zahnlos kritisiert. Keine Abgabe bezahlen muss man beispielsweise dann, wenn sich die Wohnung im eigenen Gebäude befindet, man einen zeitnahen Eigenbedarf nachweisen kann, das Gebäude aus bautechnischen oder rechtlichen Gründen nicht genutzt werden kann oder wenn kein Mieter um den ortsüblichen Mietzins das Objekt anmieten will.
Die Ausnahmen sollen in der Neuregelung größtenteils beibehalten werden. Ein Beschluss soll bei der Landtagssitzung im März 2025 erfolgen.
Mattle lobt Kontrollmöglichkeiten, Opposition nicht überzeugt
Tirols Landeschef Mattle sah nun in der Leerstandsabgabe ein Mittel, um der "Spekulation mit leer stehenden Wohnungen" entgegenwirken zu können. "Wir schaffen endlich die Möglichkeit der Registerabfragen, um effektiv zu kontrollieren und Leerstand ausfindig zu machen", sagte er. Man wolle aber weiter an "den vernünftigen Ausnahmen" festhalten, damit Tirolerinnen und Tiroler in "nachvollziehbaren und begründeten Fällen keine Leerstandsabgabe bezahlen müssen." Mattle ortete jedoch das "eigentliche Problem" im Mietrecht und forderte eine "regionale Ausgestaltung des Mietrechts".
Wenig überzeugt war die Opposition von den Neuerungen. FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger wollte zwar das Mietrecht "föderalisiert" wissen. Bei der Leerstandsabgabe verdeutlichte er aber seine konträre Haltung zur ÖVP. "Zu glauben, die Leerstandsabgabe und die damit verbundene Bestrafung von Personen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht vermieten, löse das Wohnungsproblem ist ein Irrglaube", hielt Abwerzger einer Aussendung fest. Man müsse vielmehr erheben, "warum es so viel Leerstand gibt". Die FPÖ würde vielmehr bei einer Veräußerung bei der Immobilienertragssteuer ansetzen, die im Falle einer längeren Vermietung wegfallen oder stark ermäßigt sein sollte.
NEOS-Klubobfrau Birgit Obermüller pochte ebenfalls auf ein neues Mietrechtsgesetz, "damit Vermieter nicht nur Nachteile haben". Die Leerstandsabgabe sei für die Pinken "nicht das richtige Lenkungsinstrument". Bei der novellierten Fassung sei nun der "Knackpunkt", ob die Datenschutzbehörde den Zugriff auf das Register erlaube. "In meinen Augen bleibt die Leerstandsabgabe für Gemeinden auch abseits eines möglichen Zugriffs auf digitale Register ein Bürokratiemonster, das aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen weiterhin zahnlos bleiben wird", resümierte Obermüller.
Für die Grünen begrub die Landesregierung damit die Abgabe in den "Landgemeinden": "Es ist vorprogrammiert, dass viele Bürgermeister*innen dem Druck nicht standhalten werden. Und die mit sich selbst beschäftigte SPÖ nickt alles ab", sagte Wohnbausprecherin Landtagsabgeordnete Zeliha Arslan. Zudem drohe nun ein "Fleckerlteppich", nachdem jede Gemeinde nun "ihr eigenes Süppchen" koche. Positiv sei, dass sich die ÖVP von den "vorgeschobenen Datenschutz-Bedenken verabschiedet" habe.
Die mitregierende Innsbrucker SPÖ wollte indes sichergestellt wissen, dass über die Verordnung der "Basismietwerte" auch "wirklich die Mietsituation in Innsbruck" widergespiegelt werde. "Die Höhe der Abgabe muss durch die Stadt so festgelegt werden können, dass sich Leerstand wirklich nicht mehr lohnt", sagte Stadtparteivorsitzender Benjamin Plach. Er ging zudem davon aus, dass das Land noch "letzte rechtliche Bedenken bezüglich der Kontrollmöglichkeiten mittels Datenverknüpfungen aus dem Melde- und Gebäuderegister ausräumt." (apa)