Nachdem das zuständige Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) zuletzt die entsprechenden Empfehlungen abgegeben hat, kommt es per 1. April zu leichten Lockerungen bei der Wohnkreditvergabe. Die Kreditvergabe war zuletzt stark zurückgegangen und massive Kritik wurde laut. Die Lockerungen gehen etwa Bankenvertretern nicht weit genug. Auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sieht darin zwar "positive Ansätze", fordert aber weiterhin praxisnähere und flexiblere Regeln.
Seit einigen Monaten forderten Vertreter der Bankenbranche und Landespolitiker vehement eine Lockerung der Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten, erinnerte das Finanzministerium (BMF) gegenüber der APA. "Finanzminister Brunner unterstützt diese Forderungen und dass der Zugang zu Finanzierungen erleichtert wird." Brunner hielt fest: "Die adaptierte Verordnung bringt konkrete Verbesserungen, die notwendig sind. Aber die großen Probleme werden damit nicht adressiert. Die Rahmenbedingungen für den Erwerb von Eigentum bleiben weiterhin schwierig und daher kann diese Verordnung nur der Anfangs-, nicht der Endpunkt der Debatte sein."
Positiv ist für den Finanzminister, dass die Ausnahmen für Banken vereinfacht und Zwischenfinanzierungen erleichtert werden. Ebenso werden Zuschüsse wie Förderungen zukünftig dem Eigenkapital des Kreditnehmers angerechnet. Aber: "Grundsätzlich ist die Verordnung nach wie vor zu unflexibel, um auf die geänderten Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die geänderte Zinssituation, einzugehen", kritisiert Brunner. "Die Kreditvergabe sollte flexibler, einfacher und näher an den Bedürfnissen der Menschen gestaltet werden können, bei gleichzeitiger Wahrung der Finanzmarktstabilität."
"Insbesondere für junge Familien muss es möglich sein, sich eigenen Wohnraum zu schaffen", so der Politiker. Daher wolle er sich weiter bei den zuständigen Gremien und den Aufsichtsbehörden "für praxistaugliche Änderungen einsetzen". Freilich brauche es prinzipiell Regeln zur Stabilität der Banken. Diese dürften aber nicht dazu führen, dass keine Eigenheime mehr finanzierbar seien.
Das Finanzmarktstabilitätsgremium empfahl Änderungen, die den Zugang zu Wohnimmobilienkrediten erleichtern, um dadurch Flexibilität bei der Anwendung der zugrundeliegenden KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) zu schaffen. Die Empfehlung soll nunmehr mit der vorgelegten Novelle umgesetzt werden und ab 1. April gelten. Neue Ausnahmekontingente und eine Untergrenze von einer Million Euro für das Ausnahmekontingent eines Kreditinstituts erhöhten die Flexibilität der Kreditinstitute, so das BMF. Das bedeute, dass auch kleinere Finanzinstitute besser auf die individuellen Situationen der Kundinnen und Kunden eingehen könnten.
Die Novelle sieht auch eine Vereinfachung der Anwendung der Regeln vor. Erleichterungen ergeben sich auch aus Klarstellungen im Text und den Begründungen, die uneinheitliche Interpretationen unterbinden, die Rechtssicherheit erhöhen und den Zugang zu Finanzierungen erleichtern. Relevante Änderungen gibt es im Zusammenhang mit Zwischenfinanzierungen und im Fall der Vorfinanzierung eines nicht-rückzuzahlenden Darlehens durch eine Gebietskörperschaft (etwa Förderungen oder Zuschüsse). Beide Fälle werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Anwendungsbereich der KIM-Verordnung ausgenommen, da die Verschuldung eines Kreditnehmers sich dadurch nur vorübergehend erhöht.
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Es ist unabhängig und gibt verpflichtende Empfehlungen ab, die dann durch die FMA in Verordnungen gegossen werden. Im Gremium sitzen Vertreter von Brunners Finanzministerium, von denen einer das Gremium auch leitet, sowie Vertreter der Nationalbank (OeNB), des Fiskalrats und der FMA. (apa)