News

Leonore Gewessler sorgt (wieder einmal) für Aufregung

Ein Gesetzesentwurf des Klimaministeriums, der der "Krone" zugespielt wurde, sieht ein Verbot von Gasheizungen in Neubauten schon ab dem kommenden Jahr vor.
Michael Neubauer
Michael Neubauer
MN
MN
© REMG

"Die Errichtung, der Einbau sowie die Aufstellung einer oder mehrerer Anlagen zur Wärmebereitstellung, die für den Betrieb mit flüssigen fossilen oder festen fossilen Brennstoffen oder mit fossilem Flüssiggas geeignet sind, ist in neuen Baulichkeiten ab 1. Jänner 2023 unzulässig", heißt es im Entwurf.

Ausgenommen seien bereits genehmigte Einbauten. Zusätzlich im Gesetzesentwurf verankert werde die Ersetzung aller Gasheizungen durch klimafreundlichere Alternativen bis 2040; ab 2023 dürften zudem kaputte Öl-und Kohleheizungen nur noch durch "grüne" Heizsysteme ersetzt werden.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen - denn es gibt noch einigen Abklärungsbedarf. Die Länder müssen grosso modo zustimmen, ebenso wie der Koalitionspartner ÖVP. Für die Umsetzung des Paktes dürfte im Parlament außerdem teilweise eine Zweidrittelmehrheit vonnöten sein.

Einers steht außer Frage: Ein mehr als ambitioniertes Ziel. Denn in Österreich sind, so Global 2000 in einer Aussendung noch 900.000 Gasheizungen und 600.000 Ölheizungen in Betrieb.  Innerhalb Europas präsentieren Vorreiterländer erste Konzepte für den Gasausstieg. Dänemark will bis 2028 die Hälfte der 400.000 Gasheizungen auf Fernwärme umstellen, der Rest soll vorwiegend mit Wärmepumpen versorgt werden.

Lobautunnel noch lange nicht vom Tisch

Im Streit um den Bau des Lobautunnels hat die Wirtschaftskammer Wien (WKW) diese Woche, erneut auf die Umsetzung des Projekts gepocht und ihr Anliegen gleichzeitig mit einem Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer untermauert. Laut Mayer sei sogar eine Ministerklage gegen Leonore Gewessler im Bereich des Möglichen, sollte sich herausstellen, dass diese eine Weisung an die Asfinag zur Einstellung des Baus erteilt haben.

Eine solche Weisung des Ministeriums an die Asfinag ist laut Mayer nicht möglich und rechtswidrig. "Das letzte Wort hat nicht ein Verwaltungsorgan, sondern der Gesetzgeber", so der Verfassungsexperte. "Sollte belegt werden, dass eine solche Weisung ergangen ist, hätte das eine Ministeranklage und in weiterer Folge auch zivil- und strafrechtliche Folgen."

"Mit der Aufnahme einer Straße in das Bundesstraßengesetz ist eine klare Entscheidung getroffen worden, dass die Straße zu errichten ist", betonte auch Mayer.

Zum derzeitigen Zeitpunkt setze sich die Ministerin aber über das Gesetz hinweg. "Im Prinzip, in der Sache, ist der Tunnel seit dem Jahr 2018 rechtskräftig genehmigt, Beschwerden an Höchstgerichte blieben erfolglos." Rechtlich könne das Projekt also nicht abgesetzt werden. Wenn Gewessler sage, dass der Tunnel nicht komme, "handelt sie außerhalb ihrer Zuständigkeit", so Mayer weiter. Sollte sie das Gesetz ändern wollen, könne das nur der Gesetzgeber tun, nicht aber eine Ministerin, sagte Zehetner.

Wie gesagt: Leonore Gewessler sorgt (wieder einmal) für Aufregung.