Behördlich vorgeschrieben ist u.a. eine Kundenbegrenzung (1 Kunde pro 10 Quadratmeter), um große Menschenansammlungen in Geschäften und Einkaufszentren zu verhindern, die strenge Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 1 Meter) und das verpflichtende Tragen einer MNS-Maske.
Die Verlängerung des Lockdowns für die Hotellerie und Gastronomie hat auf die Kundenfrequenzen und damit auf die Umsätze im Handel einen stark negativen Einfluss – insbesondere jetzt im so wichtigen Weihnachtsgeschäft, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
So bleiben Gastronomie und Hotellerie vorerst geschlossen. Erlaubt es das Infektionsgeschehen, werden diese beiden große Bereiche am 7. Jänner geöffnet. Der Skibetrieb ist allerdings ab 24. Dezember möglich.