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Maklergesetzes passierte Bautenausschuss

Gesetzesänderung zum Bestellerprinzip soll am 1. oder 2. März im Nationalrat beschlossen werden
Michael Neubauer
Bestellerprinzip
Bestellerprinzip
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Die Reform des Maklergesetzes hat am Donnerstag den Bauten-Ausschuss im Parlament passiert. Mit der Gesetzesnovelle wird bei der Vermittlung von Mietimmobilien das Bestellerprinzip eingeführt. Das heißt, Makler werden von der Vertragspartei bezahlt, die sie beauftrag hat - in den meisten Fällen die Vermieterin oder der Vermieter.

"Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf", sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag per Aussendung. "Wie überall sonst gilt ab 1.7.2023 auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt". Das Gesetz soll laut Aussendung am 1. oder 2. März im Nationalrat beschlossen werden und im Juli in Kraft treten.

Auch die ÖVP begrüßt die Makler-Reform. "Das ist vor allem für junge Leute eine wichtige Verbesserung, um am Beginn ihrer Lebensplanung leistbaren Wohnraum zu finden", so ÖVP-Bautensprecher Johann Singer in einem Schreiben.

Die oppositionelle SPÖ stimmte im Ausschuss gegen das Vorhaben, weil es nicht weit genug gehe. Konkret kritisiert SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher, dass die Beweislast weiter bei den Mieterinnen und Mietern liege, "die beweisen müssen, dass sich Vermieter und Makler nicht abgesprochen haben - anders als in Deutschland, wo Mieter*innen niemals Maklerprovision bezahlen müssen, außer Vermieter und Makler beweisen, dass die Initiative von der Mieter*innenseite kam."

FPÖ und NEOS haben laut SPÖ-Mitteilung für das Gesetz gestimmt.

Der Maklerbranche stößt das geplante Gesetz weiter sauer auf. Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer (WKÖ) hatte im Vorfeld des Ausschusses die ÖVP-Mitglieder in einem Brief "vor erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bis hin zur Existenzgefährdung für Maklerinnen und Makler" gewarnt.

Darin heißt es: "Mit der Einführung eines Bestellerprinzips können Immobilienmakler ihre umfassenden Informations- und Aufklärungsverpflichtungen gegenüber Mieterinteressenten nicht mehr erfüllen. Der potenzielle Mieter ist dem Markt somit schutzlos ausgeliefert. Dies ist nicht im Sinne des Konsumentenschutzes," so Fachverbands-Obmann Gerald Gollenz.

Weiters schrieb er: "Dieser überschießende Eingriff in die unternehmerische Erwerbstätigkeit hat für Immobilienmakler und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhebliche wirtschaftliche Einbußen bis hin zur Existenzgefährdung zur Folge."

Er kritisiert, dass die Änderung des Maklergesetzes darüber hinaus hohe Verwaltungsstrafen für Verstöße vorsieht. "Der Fachverband sieht das als grundlose Kriminalisierung und Vorverurteilung einer ganzen Branche", so der Einwand.

Und er warnt davor, dass das Wohnungsangebot in Österreich um 30-40 Prozent schrumpfen könnte. Das Bestellerprinzip werde zwar oft als Maßnahme für leistbares Wohnen angeführt, allerdings würden Zahlen aus Deutschland - in dem das Bestellerprinzip im Jahr 2015 eingeführt wurde - ein anderes Bild zeigen. Nach der Analyse deutscher Marktberichte befürchtet die Wirtschaftskammer durch die Einführung des Bestellerprinzips in Österreich den Rückgang des Immobilienangebots um 30-40 Prozent.

"Die Folgen: Der Markt wird intransparenter und Wohnungssuchende werden in Zukunft wesentlich mehr Zeit und Geld aufwenden müssen, um eine passende Wohnung zu finden, da das sichtbare Wohnungsangebot signifikant schrumpfen wird. Ergänzend müssten sich Wohnungssuchende rechtliche und fachliche Unterstützung extern einkaufen, wenn sie als Laien einem professionellen Vermieter gegenüberstehen", warnen die Makler am Donnerstag in einer Aussendung.

Post bekam der Bautenausschuss - diesmal alle Fraktionen - auch vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft. Und auch er spricht sich gegen das Bestellerprinzip aus. "Der vorliegende Entwurf entspricht in großen Teilen der viel zitierten deutschen Regelung des Bestellerprinzips, ohne zu berücksichtigen, dass der österreichische Mietmarkt weit stärkeren Reglementierungen unterworfen ist", so der Verband.