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Medizinische Fakultät Linz: Bau der Campusgebäude könnte Kosten sprengen

Hängt von Entscheidung des Bundesfinanzgerichts über Vorsteuerabzug ab
Patrick Baldia

Beim Bau der Campusgebäude der Medizinischen Fakultät der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz sind die geplanten Kosten von 115,7 Millionen Euro derzeit unterschritten. Sie könnten allerdings gesprengt werden, wenn noch 20 Millionen Euro dazukommen, falls die Vorsteuer nicht abgezogen werden darf, berichtete der oberösterreichische Landesrechnungshof (LRH), der das Projekt einer Initiativprüfung unterzog. Grundsätzlich sei das Projekt wie geplant umgesetzt worden.

Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) und Land gingen davon aus, bei der Errichtung der Gebäude von der Umsatzsteuer befreit zu sein. Ob dies tatsächlich so ist, prüft das Bundesfinanzgericht noch. "Ein negativer Bescheid würde die Projektgesamtkosten um mehr als 20 Millionen Euro erhöhen, die das Land OÖ budgetär bedecken müsste", erklärte LRH-Direktor Rudolf Hoscher in einer Presseaussendung am Dienstag.

Laut Nutzungsvereinbarung stellt das Land der MedUni die - neuen und angemieteten - Flächen der vier Campusgebäude bis Ende 2027 unentgeltlich sowie 60,2 Millionen Euro für allfällige Erhaltungs- und Reinvestitionskosten zur Verfügung. Nicht verbrauchte Mittel davon sind Ende 2027 direkt an die JKU zu überweisen. "Ab 2028 muss die Johannes Kepler Universität die Erhaltungs- und Reinvestitionskosten einschließlich allfälliger Mieten an die Kepler Universitätsklinikum GmbH bezahlen", so Hoscher. Auch die Betriebskosten trage die JKU. Den Zeitpunkt bzw. die konkreten Modalitäten der Überweisung dieser "JKU-Rücklage" müsse die KUK in Abstimmung mit dem Land OÖ klären.

Der Bund stellte im Budgetpfad der Art. 15a Vereinbarung sowohl die festgelegte Gesamtsumme von rund 224,9 Millionen Euro (Preisbasis 2014) als auch die Investitionssumme für den "Erstinvest Gebäude" von rund 105,4 Millionen Euro (Preisbasis 2014) brutto inklusive Umsatzsteuer dar. Das Land verpflichtete sich gegenüber dem Bund, die bauliche Infrastruktur für den Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der JKU bereitzustellen.

Eine Prognose der tatsächlich zu erwartenden Errichtungskosten als Vergleichswert zum Budget sei in der Mittelfristigen Finanzvorschau nicht enthalten. Der LRH empfiehlt, diesbezügliche inhaltliche Ergänzungen zu prüfen.

Zudem sah das Kontrollorgan Verbesserungspotenzial in den Projektmanagement- und Vergabeprozessen sowie bei der Kostendarstellung. Künftig sollten durch branchenübliche Leistungsmodelle klar geregelte Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Der LRH rät zu Nachschärfungen bei der Überprüfung von Bieterlücken sowie zu einer getrennten Ausweisung der einzelnen Kostenbestandteile, um die Vergleichbarkeit sicherzustellen und die Grundlage für ein effizientes Kostencontrolling zu schaffen. (apa)