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Meilenstein für die Energiewende

Mit der am 23. September 2020 im österreichischen Nationalrat beschlossenen Novelle des Umweltförderungsgesetzes ist ein wichtiges Element die Erleichterung von Energie-Contracting in Österreich.
Amelie Miller
CLEEN Energy
CLEEN Energy
© Stefan Muntean/CLEEN Energy AG

Wenn sich ein Kunde etwa für Strom aus Photovoltaik interessiert, sind die dafür erforderlichen Investitionskosten häufig eine große Hürde. Hier kommt das Contracting-Modell ins Spiel. Das Besondere an dem Contracting-Modell ist nämlich, dass für den Kunden – also denjenigen, der sein Gebäude nachhaltig umrüstet – keine Kosten anfallen. Die Finanzierung liegt ebenso wie die Errichtung und Wartung beim Contractinggeber, also der CLEEN Energy. Der Kunde zahlt nur für den tatsächlich bezogenen Strom aus der Photovoltaik-Anlage und dieser Preis wird unter dem aktuellen Strommarktpreis festgesetzt. CLEEN Energy fungiert als Betreiberin der Anlage. Das Contracting-Modell stellt somit eine Win-Win-Lösung für Kunden und Contractinggeber dar. 

Um hier jedoch in kurzer Zeit viele Projekte gleichzeitig umsetzen zu können, ist der Zugang zu Fremdkapital für Contractinggeber von essentieller Bedeutung, ansonsten würde die Wirkung dieses Modells für die Energiewende limitiert bleiben. 

Die österreichische Politik hat das erkannt und setzt mit der nun beschlossenen Möglichkeit von Haftungszusagen durch die AWS für Energie-Contracting eine sehr wichtige Maßnahme. Dadurch sollte es in Zukunft wesentlich einfacher sein, die hohen Anforderungen von Banken – speziell bei der großvolumigen – Kreditvergabe an Contractinggeber zu erfüllen.