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Mieten erhöhten sich 2022 um 8,9 Prozent

Die Mieten stiegen im vergangenen Jahr etwas stärker als die Inflation, zeigt eine Berechnung des Beraternetzwerks KREUTZER FISCHER & PARTNER
Patrick Baldia
KREUTZER, Andreas
KREUTZER, Andreas
© Sima.pix

Steigende Wohnungsmieten stehen aktuell wieder im Mittelpunkt der politischen Debatte. Und das aus gutem Grund: Der durchschnittliche Mietzins wuchs 2022 im Jahresabstand um 8,9 Prozent. Das war die stärkste Erhöhung seit mehr als dreißig Jahren. In den letzten beiden Jahren wurden die Wohnungsmieten damit insgesamt um 14 Prozent angehoben. Die rechtliche Basis dafür sind Wertsicherungsklauseln, die in nahezu allen Mietverträgen zu finden sind. Bei freien Mietverträgen orientiert sich die Wertsicherung gewöhnlich am Verbraucherpreisindex (Inflation). Richtwert- und Kategoriemieten werden von staatlicher Seite festgesetzt. In beiden Fällen wurde im letzten Jahr auch die coranabedingte Aussetzung im Jahr 2020 eingepreist, wodurch Kategoriemieten sogar dreimal angehoben wurden.

Für Andreas Kreutzer, Autor des Buches „Das Ende der Maurerkelle“, in dem er unter anderen die Entwicklung der Wohnkosten in den letzten 30 Jahren analysiert, ist die Wertsicherung von Wohnungsmieten im Grunde genommen eine „grobe Fehlkonstruktion“. Denn durch die Anhebung der Miete, etwa im Ausmaß der Inflationsrate, wird zwar die Miete an die Kaufkraft angepasst, nicht aber der Zustand der Wohnung. Der Mieter zahlt daher kaufkraftbereinigt immer so viel wie beim Bezug der Wohnung, obgleich die Wohnqualität durch die Abnutzung der Wohnung sinkt. Er regt daher an, die Indexierung von Mieten gesetzlich auszusetzen und eine Mietzinserhöhung nur dann zu erlauben, wenn auch die Wohnung wieder auf den Zustand zum Bezugszeitpunkt gebracht wird.